Französischer Staatsrat lehnt aktive Sterbehilfe ab

Der französische Staatsrat (Conseil d’Etat), die höchste Verwaltungs- und Jurisdiktionsstelle der Republik, hat die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe abgelehnt.

Das sogenannte Claeys-Leonetti-Gesetz zum Lebensende aus dem Jahr 2016 biete einen umfassenden rechtlichen Rahmen, heißt es in dem am Mittwoch in Paris veröffentlichten Bericht. Das Gesetz erlaubt zum Beispiel eine tiefe Sedierung bis zum Eintreten des Todes, wenn aus medizinischer Sicht keine Besserung zu erwarten ist. Trotzdem sei es laut dem Staatsrat wichtig, die Palliativmedizin weiterzuentwickeln.

Sterbehilfe widerspreche Zwecke der Medizin

Der Staatsrat gab zu Bedenken, dass eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe dazu führen könnte, dass sich alte und kranke Menschen „nutzlos“ fühlen. Zudem widerspreche die aktive Sterbehilfe dem eigentlichen Ziel und Zweck der Medizin.

Bei der Öffnung der künstlichen Befruchtung für lesbische Paare oder alleinstehende Frauen äußerte sich der Staatsrat weder dafür noch dagegen. Er wies lediglich auf die „tiefgreifenden“ Konsequenzen einer Gesetzesänderung für die Gesellschaft hin.

Wie viel Einfluss die Stellungnahme des Staatsrats bei der Bioethikreform am Ende haben wird, ist noch unklar. Der französische Staatsrat fungiert zum einen als oberstes Verwaltungsgericht, aber auch als Beratungsgremium für die Regierung. Gesetzesvorlagen kann er prüfen und sich äußern, bevor sie das Kabinett diskutiert.

religion.ORF.at/KAP/KNA