Georgien: Gericht hebt kirchenfreundliche Gesetze auf

Der georgische Verfassungsgerichtshof hat eine Reihe von Gesetzen zugunsten der orthodoxen Kirche für ungültig erklärt. Die säkularistische Organisation „Institut für Toleranz und Pluralismus“ hatte Beschwerde bei Verfassungsgericht eingebracht.

Die nun aufgehobenen Gesetze waren nach der Wende von 1990 erlassen worden, um die Rückgabe von unter der Sowjetherrschaft verstaatlichtem Kirchenbesitz zu regeln und das georgische Patriarchat bei der Wiederherstellung von zweckentfremdeten oder zerstörten Kirchen und Klöstern finanziell zu unterstützen.

Befreiung von Mehrwertsteuer

Ein Jahr nach der Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof folgte das Institut für Verfassungsrecht von der ebenfalls säkularistisch eingestellten „Freien Universität Tbilissi“.

Konkret betrafen ihre Einwände Artikel 168 des georgischen Finanzgesetzbuchs. Dieser befreit die Georgische Orthodoxe Kirche bei der Behebung aller Schäden, die von den Kommunisten an kirchlichen Bauten hervorgerufen wurden, von der Mehrwertsteuer. Dasselbe ist bei der Restaurierung von Ikonen, Fresken und Mosaiken der Fall, deren Erhaltung zwischen 1920 und 1990 vernachlässigt worden war.

Privilegien für alle

Ein weiterer Einspruch betraf Artikel 63 des Gesetzes über den Staatsbesitz, der die Rückgabe aller enteigneten kirchlichen Liegenschaften nur im Fall der orthodoxen Kirche vorsieht. Der Verfassungsgerichtshof hat nun beide Gesetze vorläufig mit Wirkung vom 31. Dezember außer Kraft gesetzt. Dann erst will er über den Zusatzantrag der Säkularisten entscheiden, diese Privilegien wieder in Kraft zu setzen, aber allen Kirchen, Religionen und weltanschaulichen Gemeinschaften zukommen zu lassen.

religion.ORF.at/KAP/KNA