Caritas Europa sieht Junckers Afrika-Pläne kritisch

Caritas Europa sieht die Pläne von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker für eine neue Partnerschaft zwischen Afrika und der EU kritisch.

„Wir sind besorgt, dass die EU-Afrika-Beziehungen nur durch die Linse von Investition und Handel gesehen werden“, sagte der Generalsekretär von Caritas Europa, Jorge Nuno Mayer, in Brüssel. Bei jeder Investitionsinitiative mit afrikanischen Partnern müsse die Entwicklung der Menschen und Gemeinschaften im Zentrum stehen. Zudem fehle ein Verweis auf die nachhaltigen Entwicklungsziele, die der Rahmen aller Aktivitäten der EU in der Entwicklungszusammenarbeit sein sollten, betont Caritas Europa.

Bündnis für Arbeitsplätze

Konkret schlug Juncker zuvor am Mittwoch im EU-Parlament bei seiner Rede zur Lage der Union ein neues afrikanisch-europäisches Bündnis für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze vor. Es soll etwa in den kommenden fünf Jahren zum Entstehen von rund zehn Millionen Arbeitsplätzen beitragen.

Auch sollen Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterstützt werden, am EU-Austauschprogramm Erasmus teilzunehmen. Bis 2020 will die EU-Kommission zudem das Personal für Grenzschutz auf 10.000 erhöhen und die Kompetenzen des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) ausbauen.

Flüchtlingshilfenetzwerk besorgt

Juncker kündigte in seiner Rede auch an, Abschiebungen von Migranten und Migrantinnen beschleunigen zu wollen. Das Flüchtlingsnetzwerk Picum, dem unter anderem der Jesuiten-Flüchtlingsdienst Europa und Pax Christi International angehören, sieht diese Initiative kritisch.

Durch die Überarbeitung der Rückführungsrichtlinie könnten die Menschen, einschließlich Kinder, länger in Abschiebehaft genommen werden. „Es gibt keine Beweise dafür, dass mehr Inhaftierung dazu führen wird, dass weniger Migranten ankommen - aber viele Beweise, dass dies immense Schäden und Leiden verursacht“, sagte die Direktorin von Picum, Michele LeVoy.

Einspruch gegen Abschiebung schwieriger

Der Vorschlag zur Rückführungsrichtlinie der EU-Kommission sieht zudem vor, dass abgelehnte Asylbewerber nur noch fünf Tage Zeit für einen Einspruch gegen einen Abschiebungsbescheid haben. In weniger Fällen soll es möglich sein, diese Entscheidung durch einen Einspruch aufzuschieben.

religion.ORF.at/KAP/KNA

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