Kopftuch: IGGÖ „gegen inakzeptable Eingriffe“

Mit Mittwoch hat die Begutachtungsfrist für die neue Vereinbarung zwischen Bund und Ländern geendet, die ein Kopftuchverbot in elementaren Bildungseinrichtungen vorsieht. Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) sieht sich nicht eingebunden.

„Mit großer Verwunderung muss die IGGÖ feststellen, dass in so einer grundrechtssensiblen Angelegenheit weder der Dialog noch das Einvernehmen mit den betroffenen, gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften und Kirchen gesucht wurde. Die reklamierte religionsfreundliche Einstellung des Staates wird scheinbar immer mehr zu einem Lippenbekenntnis, vor allem wenn es um die Belange des Islams geht“, so die Glaubensgemeinschaft am Freitag in einer Aussendung.

Daher habe die IGGÖ die Begutachtungsfrist genutzt, „um auf die rechtlichen Bedenken und Verletzungen hinzuweisen, welche auf der Homepage der Parlamentsseite (...) abzurufen ist“, so die IGGÖ. In einer zweiten Stellungnahme des Frauenreferats, will die Glaubensgemeinschaft „die gesellschaftspolitische Tragweite“ aufzeigen. In den Stellungnahmen wird auf die „Verletzungen grundlegender Rechte wie der Religionsfreiheit, der Kinder- und Elternrechte“ hingewiesen und negative Zuschreibungen in Bezug auf das Kopftuch als „absolut inakzeptabel“ zurückgewiesen.

„Handlungsbedarf völlig konstruiert“

„Beim Kopftuchtragen im Kindergartenalter handelt es sich um ein Phantomproblem. Denn das islamische Kopftuch ist für diese Altersgruppe nicht wirklich relevant. Der angebliche Handlungsbedarf ist völlig konstruiert“, argumentiert die IGGÖ. Gleichzeitig werde den Kindern gezeigt, dass das „freie Ausüben einer Religionspraxis“ im Kindergarten nicht akzeptiert werde. „Dadurch wird empfindlich in die Identitätsbildung des Kindes eingegriffen“, heißt es in der Stellungnahme. Indem andere weltanschaulich oder religiös geprägte Bekleidung nicht verboten werde, sei das Verbot zudem gleichheitswidrig und die in Aussicht gestellten Verwaltungsstrafen seien „völlig überschießend“.

Absurd scheine auch der Verweis auf die „soziale Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten“, mit der das Verbot begründet werden solle. „Damit erreicht diese Verbotspolitik gerade nicht, was sie zu schützen vorgibt. Sie schafft Polarisierung und Ausgrenzung, wo keine sein müsste. Letztlich riskiert der Gesetzgeber mit bloßer Symbolpolitik das hohe Gut des sozialen Zusammenhalts in der Gesellschaft“, kritisiert die Glaubensgemeinschaft.

„Die Islamische Glaubensgemeinschaft begrüßt, dass die Begutachtungsfrist von verschiedensten Organisationen zur Stellungnahme genutzt wurde und sieht sich in ihren Kritikpunkten dabei wiederholt bestätigt. Hervorgehoben sei insbesondere die Stellungnahme der Bischofskonferenz.“ Die österreichischen Bischöfe hatten sich am Mittwoch zu der Frages geäußert - mehr dazu in Kindergarten-Kopftuchverbot: Bischöfe skeptisch.

religion.ORF.at

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