Aufregung um erhöhte Familienbeihilfe für Behinderte

Ein Gesetzesentwurf zur erhöhten Familienbeihilfe für minder- und volljährige Personen mit Behinderung hat zuletzt für Aufregung gesorgt - auch bei der Caritas.

Durch eine geänderte Gesetzesauslegung hätten einige Behinderte in den letzten Monaten die erhöhte Familienbeihilfe verloren - trotz des deklarierten Ziels, diese Beihilfe abzusichern. „Unklare Formulierungen im Gesetzesentwurf könnten jedoch noch immer dazu führen, dass einige Betroffene ihren Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe verlieren“, warnte Caritas-Generalsekretär Bernd Wachter in einer Aussendung am Dienstag.

Um diese Bedenken auszuräumen, trafen sich Mitglieder des parlamentarischen Familienausschusses und des Familienministeriums am Montag mit Behinderten-Vertretern. Dabei wurde laut Caritas vereinbart, einen den Vollzug klärenden Erlass auszuarbeiten, um den genannten Interpretationsschwierigkeiten vorzubeugen.

Behinderten-Organisationen eingebunden

Dabei sollen auch Behinderten-Organisationen eingebunden werden, hieß es seitens der Politik. „Nach dem gestrigen guten Gespräch müssen wir abwarten. Es wird sich zeigen, ob der gemeinsam zu erarbeitende Erlass dazu führt, dass es zu keiner Verschlechterung der Situation für Menschen mit Behinderungen kommt“, äußerte sich Wachter vorsichtig.

Für Kinder und Erwachsene mit Behinderung sei die erhöhte Familienbeihilfe, neben einem geringfügigen Anerkennungsgeld aus ihrer Arbeit in Werkstätten, oft die einzige Geldleistung, mit der sie persönliche Bedürfnisse wie Kleidung, Hygieneartikel, Kaffeehaus- oder Kinobesuche decken können, wies Wachter hin. Außerdem würden mit der Beihilfe sowie dem Pflegegeld behinderungsbedingte Mehrkosten und Aufwendungen für die notwendige Begleitung und Betreuung bezahlt.

Monitoring für erhöhte Familienbeihilfe

Das Familienministerium habe im Zuge des Gespräches mit Vertretern der Zivilgesellschaft auch ein Monitoring über die Bezieherzahl der geförderten Familienbeihilfe zugesagt. Derzeit sollen rund 80.000 Menschen mit Behinderung erhöhte Familienbeihilfe beziehen, teilte die Caritas mit. Sollte sich die Zahl signifikant verringern, werde die Gesetzesreparatur erneut repariert werden, so die Zusicherung. Dazu Caritas-Generalsekretär Wachter: „Es ist zu befürchten, dass einige Betroffene ihren Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe verlieren.“ Eine gesetzlich klar geregelte Lösung hätte für die Betroffenen mehr Rechtssicherheit bedeutet.

religion.ORF.at/KAP

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