Evangelische ermöglichen Trauung Homosexueller
Das kündigt Michael Bünker, der Bischof der evangelisch-lutherischen Kirche, im „Kurier“ (Montag-Ausgabe) an. Bei einer Synode im Dezember war noch keine Entscheidung über die Trauung homosexueller Paare gefallen. Stattdessen sollten die Pfarrgemeinden beraten und Stellung abgeben. Mittlerweile sei „klar, dass wir keinen Konsens finden werden“, berichtete Bünker. Die Frage sei jetzt, „wie wir mit dem Dissens umgehen“.
Es brauche aber jedenfalls eine Grundsatzentscheidung. Diese werde die Synode (eine Art Kirchenparlament) am 9. März treffen. Man werde „auch eine grundsätzliche Möglichkeit der gleichgeschlechtlichen Trauung vorschlagen“. Die letzte Entscheidung, ob er sie durchführt oder nicht, werde aber jeder Pfarrer und jeder Pfarrerin selbst treffen können.
Reuters/Cliff DesPeaux
Würdigung von Treue, Fürsorge und Beistand
Die Synode gab nach der letzten Sitzung im Dezember eine Empfehlung ihres theologischen Ausschusses an die 194 lutherischen Gemeinden mit rund 285.000 Mitgliedern weiter. In dem Schreiben heißt es: „Die Bedingungen, unter denen Menschen heute ihre Beziehungen in verlässlicher und verbindlicher Form leben, haben sich gegenüber den Entstehungszeiten von Bibel und Bekenntnisschriften geändert.“ Die Kirche solle auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften würdigen „sofern sie auf lebenslange Treue, gegenseitige Fürsorge und Beistand ausgerichtet sind“.
Um unterschiedlichen Auffassungen zu homosexuellen Partnerschaften innerhalb der Kirche Rechnung zu tragen, sollen kirchliche Trauungen für gleichgeschlechtliche Paare nur in solchen Pfarrgemeinden durchgeführt werden, in denen Gemeindevertretung und Pfarrerin bzw. Pfarrer sich dafür aussprechen. Die Gemeinschaft der Kirche, heißt es in dem Papier, werde durch diese unterschiedlichen Auffassungen und die Entscheidungsautonomie der Pfarrgemeinden „nicht in Frage gestellt“.
Keine Trauungen für eingtragene Partnerschaften
Dass es für eingetragene Partnerschaften sowohl hetero- als auch homosexueller Paare keine kirchliche Trauung oder Segnung in einem öffentlichen Gottesdienst geben soll, wird in der Empfehlung des Theologischen Ausschusses mit ihrer geringeren Verbindlichkeit begründet, daher seien diese Partnerschaften „nicht auf der gleichen Ebene wie die Ehe“ zu sehen.
religion.ORF.at/APA
Mehr dazu:
- Evangelische Synode in Richtung „Ehe für alle"
(religion.ORF.at; 7.12.2018) - „Als Mann und Frau schuf er sie“ (Ö1-Logos zum Thema Ehe für alle vom 26.1.2019)
- Macht und Sex (Ö1-Praxis zum Thema Ehe für alle, vom 12.12.2018)