Evangelische ermöglichen Trauung Homosexueller

Die evangelische Kirche wird prinzipiell die Trauung Gleichgeschlechtlicher ermöglichen - aber die Entscheidung, ob sie durchgeführt wird, kann jede Gemeinde bzw. jeder Pfarrer und jeder Pfarrerin selbst treffen.

Das kündigt Michael Bünker, der Bischof der evangelisch-lutherischen Kirche, im „Kurier“ (Montag-Ausgabe) an. Bei einer Synode im Dezember war noch keine Entscheidung über die Trauung homosexueller Paare gefallen. Stattdessen sollten die Pfarrgemeinden beraten und Stellung abgeben. Mittlerweile sei „klar, dass wir keinen Konsens finden werden“, berichtete Bünker. Die Frage sei jetzt, „wie wir mit dem Dissens umgehen“.

Es brauche aber jedenfalls eine Grundsatzentscheidung. Diese werde die Synode (eine Art Kirchenparlament) am 9. März treffen. Man werde „auch eine grundsätzliche Möglichkeit der gleichgeschlechtlichen Trauung vorschlagen“. Die letzte Entscheidung, ob er sie durchführt oder nicht, werde aber jeder Pfarrer und jeder Pfarrerin selbst treffen können.

Die Hände zweier Männer mit Eheringen

Reuters/Cliff DesPeaux

Evangelische Gemeinden können in Zukunft entscheiden, ob homosexuelle Paare getraut werden

Würdigung von Treue, Fürsorge und Beistand

Die Synode gab nach der letzten Sitzung im Dezember eine Empfehlung ihres theologischen Ausschusses an die 194 lutherischen Gemeinden mit rund 285.000 Mitgliedern weiter. In dem Schreiben heißt es: „Die Bedingungen, unter denen Menschen heute ihre Beziehungen in verlässlicher und verbindlicher Form leben, haben sich gegenüber den Entstehungszeiten von Bibel und Bekenntnisschriften geändert.“ Die Kirche solle auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften würdigen „sofern sie auf lebenslange Treue, gegenseitige Fürsorge und Beistand ausgerichtet sind“.

Um unterschiedlichen Auffassungen zu homosexuellen Partnerschaften innerhalb der Kirche Rechnung zu tragen, sollen kirchliche Trauungen für gleichgeschlechtliche Paare nur in solchen Pfarrgemeinden durchgeführt werden, in denen Gemeindevertretung und Pfarrerin bzw. Pfarrer sich dafür aussprechen. Die Gemeinschaft der Kirche, heißt es in dem Papier, werde durch diese unterschiedlichen Auffassungen und die Entscheidungsautonomie der Pfarrgemeinden „nicht in Frage gestellt“.

Keine Trauungen für eingtragene Partnerschaften

Dass es für eingetragene Partnerschaften sowohl hetero- als auch homosexueller Paare keine kirchliche Trauung oder Segnung in einem öffentlichen Gottesdienst geben soll, wird in der Empfehlung des Theologischen Ausschusses mit ihrer geringeren Verbindlichkeit begründet, daher seien diese Partnerschaften „nicht auf der gleichen Ebene wie die Ehe“ zu sehen.

religion.ORF.at/APA

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