Vural: Kopftuch bei Religionslehrerin „gehört dazu“

Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ), Ümit Vural, hat einmal mehr das Selbstbestimmungsrecht von Frauen betont, sich für oder gegen das Kopftuch zu entscheiden. Bei einer islamischen Religionslehrerin würde das Kopftuch allerdings dazu gehören.

Vural äußert sich zu dieser Frage in der ORF-Sendung „Das ganze Interview“ auf ORF III, die noch vor dem Bekanntwerden des mittlerweile umgesetzten Kopftuchverbots für Volksschulkinder aufgezeichnet wurde.

Kopftuchverbote hält Vural jedenfalls für destruktiv, wichtig wäre stattdessen mit den Beteiligten das Gespräch zu suchen, sagte der IGGÖ-Chef. Frauen müssten die Möglichkeit haben, frei nach ihrem Gewissen zu entscheiden, sagte Vural. „Wenn jemand sich für ein Kopftuch entscheidet, ist das legitim. Und wenn jemand sich gegen das Kopftuch entscheidet, ist es genauso legitim. Wir machen keinen Unterschied, ob eine Frau ein Kopftuch trägt oder nicht.“ Das klarzumachen sei ihm wichtig, so der IGGÖ-Chef.

Sendungshinweis

„Das ganze Interview“ mit IGGÖ-Präsident Ümit Vural, 19.5.2019, 10.00 Uhr, ORF III

Gebote nur „freiwillig annehmen“

In der Fatwa des IGGÖ-Beratungsrates, die vor zwei Jahren von der Glaubensgemeinschaft veröffentlicht wurde, heißt es, dass das Kopftuchtragen für Frauen und Mädchen ab der Pubertät „ein religiöses Gebot“ ist. Wer sich daran nicht halte, dürfe aber nicht abgewertet werden.

Anders als Vorschriften in einem Rechtsstaat, müssten religiöse Gebote „freiwillig angenommen werden“, sagte Vural. Eine Frau könne sich aber jedenfalls entscheiden, das religiöse Gebot nicht anzunehmen. Das „Fundament der Religiösität“ sei die Freiwilligkeit.

IGGÖ-Chef Ümit Vural im Gespräch mit ORF-Moderatorin Sandra Szabo

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IGGÖ-Chef Ümit Vural im Gespräch mit ORF-Moderatorin Sandra Szabo

Religionslehrende leben Islam vor

Auf die Frage, ob auch islamische Religionslehrerinnen ohne Kopftuch denkbar wären, antworte Vural, er wolle „nichts ausschließen“. Da das Kopftuchtragen, wie die Fatwa „entsprechend beschrieben“ habe, „unzweifelhaft“ ein religiöses Gebot sei, „muss man für jene Menschen, die als Vorbild den Islam vorleben wollen, sehr wohl auch sagen können, ja da gehört das Kopftuch dazu“. Es sei eine besondere Funktion, „ein besonderer Beruf“, den die Religionslehrerinnen und Religionslehrer ausübten.

Dass sich die Situation auch ändern könnte, darauf wies Vural im ORF-Interview hin. „Natürlich werden wir mit der Situation konfrontiert werden, dass wir Lehrerinnen haben, die kein Kopftuch tragen und genauso kompetent sind.“ Dann müsse die islamische Gemeinde innermuslimisch die Diskussion führen, wie damit umgegangen werden soll. „Derzeit haben wir die Situation nicht“, doch wenn man vor dieser Herausforderung steht, müsse man sie auf dem Boden des Rechtstaates lösen.

Religionsrechtler: Strengere Maßstäbe erlaubt

Kirchen und religiöse Organisationen dürfen - rechtlich abgesichert - strengere Maßstäbe an ihre Angestellten legen, vor allem, wenn diese Verkündungsaufgaben übernehmen, sagte der Experte für Religionsrecht, Richard Potz, auf Nachfrage von religion.ORF.at.

Darunter fällt etwa das Verbot der Wiederheirat, das etwa für katholische Religionslehrerinnen und Religionslehrer gilt. Ein Verbot, das „in der Praxis“ mittlerweile aber „abgeschwächt“ wurde, so Potz. Eine Vorgabe, Kopftuch zu tragen, wäre vor diesem Hintergrund wohl möglich. In Deutschland gibt es jedenfalls islamische Religionslehrerinnen ohne Kopftuch.

Homosexuelle Schüler „beschützen“

Im ORF-Interview sprach Vural auch über den politischen Islam, muslimische Seelsorger und über Homosexualität. Angesprochen auf Letzteres, sagte er, wenn etwa ein homosexueller Schüler von Mitschülern als „haram“ (unrein) bezeichnet würde, dann „würde ich die Person beschützen, der das widerfährt“. Vural: „Wir leben in einem Rechtsstaat und der erlaubt uns, so zu leben, wie wir wollen. Die Entscheidung von jeder Person ist zu respektieren und akzeptieren. Das ist mein Verständnis von Zusammenleben.“

Es sei nicht in Ordnung, dass man Menschen anhand ihrer Vorstellungen und Meinungen ausschließt. Wenn jemand sich „als homosexuell outet und sich in diesem Verständnis wohlfühlt, dann ist es schön für ihn“ und das sei auch das Schöne an dem Rechtsstaat. Nämlich „dass er uns Rechte gewährt“ - dazu gehöre das Recht auf Religionsfreiheit, genauso wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, das auch ein Coming-Out als homosexuell miteinschließt.

akin, religion.ORF.at

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