Zeugnis: IGGÖ weiter für „Islam“ ohne Zusatz

Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) ist weiter für den Eintrag „Islam“ im Zeugnis - ohne Zusatz darüber, welcher Konfession man angehört. Dem „Kompromiss“ des Bildungsministeriums hat sie nicht zugestimmt.

Die Glaubensgemeinschaft hatte kurz vor den Semesterferien protestiert, nachdem in manchen Schulnachrichten statt der Bezeichnung „Islam“ nur die Abkürzung „IGGÖ“ stand. Kurz vor Schulschluss sei es nun zu einem „Kompromiss“ gekommen, so Bildungsministerin Iris Rauskala in der Gratiszeitung „Österreich“ (Sonntag-Ausgabe).

Ab sofort soll wieder „Islam“ in den Zeugnissen stehen - allerdings mit Zusätzen wie „IGGÖ“ bzw. „SCHIA“ (Schiiten) - oder nur „ALEVI“ (Aleviten) für die Ausrichtung. Für die Änderung verantwortlich war eine Empfehlung des beim Bundeskanzleramt angesiedelten Kultusamts. Grund dafür war, dass die Bezeichnung „islamisch“ als zu ungenau empfunden worden sei - vermutet wurde auch Druck vonseiten der „Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI)“. Aufgrund der späten Lösung müssen bereits ausgestellte Zeugnisse neu ausgedruckt werden.

Eine Person hält ein Jahreszeugnis in der Hand

APA/Helmut Fohringer

Die IGGÖ hält nichts von den Zusatzbezeichnungen zu den verschiedenen islamischen Richtungen

IGGÖ zieht vor Verfassungsgerichtshof

Die IGGÖ stimmte nach eigenen Worten dem „Kompromiss“ nicht zu, wie sie am Sonntag auf Facebook mitteilte. Aus ihrer Sicht reicht „Islam“ ohne Zusatzbezeichnungen aus. Die bereits vor den Semesterferien geplante Verfassungsklage hält die IGGÖ daher aufrecht.

Der Pressesprecher der IGGÖ, Rusen Timur Aksak, sagte gegenüber religion.ORF.at am Montag, dass die IGGÖ auf dem Islamgesetz von 1912 fuße und seit jeher überkonfessionell sei - d. h. es wird islamischer Religionsunterricht für alle Richtungen unterrichtet. Für die beiden Gruppen, die sich von der IGGÖ „abgespalten“ haben (ALEVI und SCHIA), passe der jeweilige Zusatz. Für die IGGÖ nicht, weil IGGÖ ja keine konfessionelle Bezeichnung darstelle, so Aksak.

Auch der späte Zeitpunkt der Änderungen wird kritisiert. Das Kultusamt teilte die Neuerungen erst Anfang der Woche dem Bildungsministerium auf dem Dienstweg mit. Zu diesem Zeitpunkt fanden in den östlichen Bundesländern bereits die Notenkonferenzen statt. Am 18. Juni wurden die Bildungsdirektionen informiert, am 19. folgte ein Rundschreiben des Ministeriums.

Kritik der Sozialdemokratischen Gewerkschafter

Klassenlehrerinnen und -lehrer bzw. Klassenvorstände, die bereits unmittelbar nach den Konferenzen die Zeugnisse ausgestellt haben, müssen diese nun neu ausdrucken. Das wiederum sorgte für Kritik der Sozialdemokratischen Gewerkschafter: Das Ministerium sorge „durch diese allzu späte Weisung für einen administrativen Mehraufwand, der sich gewaschen hat“, hieß es in einer Aussendung. Diese müsse daher sofort zurückgezogen werden.

Im Bildungsministerium weist man das zurück: Man könne das entsprechende Schreiben des Kultusamts erst weitergeben, nachdem man es erhalten habe. Die Information an die Bildungsdirektionen sei außerdem bereits unmittelbar danach erfolgt - und außer in Wien habe man nirgendwo von Problemen erfahren.

„Es ist für mich unverständlich und mehr als bedauerlich, dass die Wiener Bildungsdirektion den Lehrern diesen Mehraufwand zumutet“, so Rauskala in einer der APA übermittelten Stellungnahme. „Ich erinnere daran, dass vor einem halben Jahr bei einer ähnlichen rechtlichen Situation es auch die Wiener Bildungsdirektion war, die die Umstellung nicht rechtzeitig weitergegeben hat.“

religion.ORF.at/APA

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