Papst ernennt Administrator für Diözese von Barbarin

Papst Franziskus hat für die Diözese des wegen Nichtanzeige sexuellen Missbrauchs erstinstanzlich zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Lyoneser Erzbischofs Kardinal Philippe Barbarin einen Übergangsleiter ernannt.

Wie der Vatikan am Montag mitteilte, soll der frühere Bischof von Evry-Corbeille-Essonnes, Michel Dubost (77), als Apostolischer Administrator die südfranzösische Diözese bis auf Weiteres im Auftrag des Papstes verwalten. Kardinal Barbarin war seit 2002 Erzbischof der zweitgrößten französischen Diözese. Schon in den vergangenen dreieinhalb Monaten ließ er sein Amt ruhen.

Der 68-jährige Barbarin war am 7. März von der französischen Justiz zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er 2014/15 nicht von sich aus einen Priester angezeigt hatte, der vor rund 40 Jahren mutmaßlich mehrere Minderjährige sexuell missbrauchte. Die Strafe für Barbarin war überraschend gekommen. Die Staatsanwaltschaft hatte sich zuvor gegen eine Verurteilung des Kardinals ausgesprochen.

Rücktritt nicht angenommen

Barbarin ging nach dem Urteil in Berufung und bot gleichzeitig dem Papst seinen Rücktritt als Erzbischof von Lyon an. Franziskus nahm diesen augenscheinlich vor dem Hintergrund des noch ausstehenden Berufungsverfahrens jedoch nicht an. Angesichts der Schwierigkeiten, die die Erzdiözese Lyon durchlebe, habe der Papst dem Erzbischof die Entscheidung selbst überlassen, erklärte damals Vatikansprecher Alessandro Gisotti.

Daraufhin ließ Barbarin sein Amt als Erzbischof ruhen und beauftragte seinen Generalvikar Yves Baumgarten, die Erzdiözese Lyon einstweilig zu leiten. Der Berufungsprozess soll nach jüngsten Berichten der französischen Zeitung „La Croix“ am 28. November stattfinden.

Der jetzt für die Erzdiözese Lyon ernannte Administrator Michael Dubost war von 2000 bis August 2017 Bischof von Evry-Corbeille-Essonnes. Zuvor war der in Marokko geborene Dubost unter anderem Militärbischof; die Priesterweihe hatte er am 24. Mai 1967 in Paris empfangen.

Nichtanzeige sexueller Übergriffe strafbar

In Frankreich ist seit einer Gesetzesänderung im August 2018 die Nichtanzeige sexueller Übergriffe zeitlich unbegrenzt strafbar. Er habe vor Gericht nicht versucht, sich reinzuwaschen, sondern erklärt „was ich wann und warum getan habe“, erklärte der Kardinal nach Verkündung des Urteils im März. Der Artikel des Strafgesetzbuchs, auf dessen Basis Staatsanwaltschaft und Gericht zu zwei unterschiedlichen Schlussfolgerungen gekommen seien, könne auf verschiedene Weise interpretiert werden. Werde er bei der Berufung erneut gegen ihn ausgelegt, „dann ist es eben so“, fügte Barbarin damals hinzu.

Der Kardinal hatte im Prozess angegeben, dass er eines der mutmaßlichen Missbrauchsopfer des Priesters Bernard Preynat 2014 getroffen habe. Die Informationen nach der Begegnung seien jedoch „vage“ gewesen, so Barbarin. Und er habe nicht an eine Meldung bei der Justiz gedacht, „da die Fälle verjährt waren und das Opfer selbst bestätigt hat, dass es nichts mehr ändern könne“, sagte der Kardinal im Prozess.

religion.ORF.at/KAP

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