Kirche fordert Verantwortung von Konzernen ein

Die katholische Kirche ruft die österreichische Bundesregierung dazu auf, sich als Mitglied des UNO-Menschenrechtsrats aktiv für ein globales Abkommen zur Menschenrechtsverantwortung von Unternehmen einzusetzen.

Die Erarbeitung eines entsprechenden rechtsverbindlichen Dokuments ist ab Montag Thema einer vom UNO-Menschenrechtsrat eingesetzten Arbeitsgruppe in Genf. Die geltenden Rechtsinstitutionen würden den Herausforderungen nicht gerecht, mahnt Bischof Werner Freistetter, in der Österreichischen Bischofskonferenz zuständiger Referatsbischof für Weltkirche.

Denn „passiert ein Unglück irgendwo auf der Welt, dass Menschen in sogenannten Entwicklungsländern ihrer Lebensgrundlage beraubt, dann schieben transnationale Konzerne die Verantwortung schnell auf das lokale Tochterunternehmen ab.“

Gesetzliche Verpflichtung

Laut dem vorliegenden Entwurf für das UNO-Abkommen müssten Staaten die Unternehmen gesetzlich zur Achtung von Menschenrechten im In-und Ausland verpflichten sowie Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen den Zugang zu Gerichten erleichtern.

Der Zugang zu rechtlichen Möglichkeiten sei dringend notwendig, damit sich betroffene Menschen wehren können, „um nicht unter die Räder der globalisierten Wirtschaft zu kommen“, betont Bischof Freistetter, der auch auch Vorsitzender der Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz für internationale Entwicklung und Mission (KOO) ist, am Montag in einer Aussendung.

„Gewinne werden privatisiert“

Die Hilfswerke der katholischen Kirche setzten sich seit vielen Jahren für die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen ein und erlebten die negativen Auswirkungen der globalen Wirtschaftszusammenhänge, so die kirchlichen Vertreter. „Gewinne werden privatisiert, außer Landes gebracht, und die Schäden der Allgemeinheit hinterlassen“, erklärt etwa Jakob Maierhofer-Wieser, Geschäftsführer der Dreikönigsaktion, dem Hilfswerk der Katholischen Jungschar.

Betroffenen würden rechtlos zurückbleiben und Konzerne ihre eigenen Schiedsgerichtssysteme ausbauen. Maierhofer-Wieser fordert die Verhandler auf, auch die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche im Blick zu behalten: „Kinder- und Menschenrechte sind kein Wunschkonzert.“

„Kirche oft letzte Anwältin von Betroffenen“

Der geforderte internationale Vertrag werde von vielen Akteuren der Weltkirche unterstützt, betonen KOO und DKA, und verweisen auf die aktuell in Rom tagende Amazonien-Synode, die auch die negativen Auswirkungen wirtschaftlichen Handelns auf Menschen und Natur anprangert. „Die Kirche ist teilweise die letzte Anwältin der Betroffenen. Daher müssen wir uns weiter dafür einsetzen, bis die internationale Gemeinschaft entscheidende Maßnahmen ergreift, die Menschenrechte gegenüber den Konzernrechten aufzuwerten“, hält KOO-Geschäftsführerin Anja Appel fest.

Menschenrechte in Zeiten der Globalisierung

Österreich war im Herbst 2018 von über 171 der 193 UNO-Mitglieder für die Periode 2019 bis 2021 in den 47 Mitgliedsstaaten umfassenden Menschenrechtsrat gewählt worden. Bei der aktuell stattfindenden Sitzung in Genf werden die Delegierten der Staaten, sowie Vertreter von allen Kontinenten diskutieren, wie die Menschenrechte in Zeiten der Globalisierung effektiver durchgesetzt werden können. Auch der Vatikan war von Beginn an wesentlicher Akteur der Debatte.

Der UNO-Menschenrechtsrat soll über die Einhaltung der Menschenrechte weltweit wachen, wozu alle UN-Mitglieder regelmäßig zur Lage in ihren Ländern Rede und Antwort stehen müssen. Der Rat beauftragt u.a. unabhängige Experten zur Untersuchung von angezeigten Menschenrechtsverstößen, die dann dazu Berichte veröffentlichen.

Neben Österreich wurden bei der Neubesetzung von 18 der 47 Sitze auch mehrere für ihre Menschenrechtslage umstrittene Staaten gewählt, darunter die Philippinen, Kamerun, Bahrain, Eritrea, Somalia und Bangladesch.

religion.ORF.at/KAP

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