„Päpstliches Geheimnis“: Positives Echo auf Aufhebung

Kirchenvertreter und Zeitungskommentatoren haben die erhebliche Lockerung des Geheimhaltungsgebots im Vatikan begrüßt. Für Fälle von sexuellem Missbrauch durch Priester schaffte Papst Franziskus die Geheimhaltung ab.

Der Kommunikationsdirektor der katholischen Kirche, Andrea Tornielli, bezeichnete Franziskus’ Verfügung als „historisch“. Auch der Erzbischof von Malta, Charles Scicluna, nannte den Schritt eine „epochale Entscheidung“, die „Hindernisse“ bei der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen beseitige. Mit der Verfügung werde „Transparenz auf höchster Ebene“ im Vatikan geschaffen, sagte Scicluna im Interview mit Vatican News.

Als „päpstliches Geheimnis“ werden strenge Geheimhaltungsnormen für bestimmte Rechts- und Verwaltungsvorgänge in der katholischen Kirche bezeichnet. Ihre Verletzung steht unter Strafe. Der Geltungsbereich wurde zuletzt 1974 neu geregelt.

Papst Franziskus schreitet Stiegen hinauf

APA/AFP/Andreas Solaro

Papst Franziskus hat im Kampf gegen sexuellen Missbrauch durch Geistliche einen entscheidenden Schritt Richtung Transparenz gesetzt.

„Erster Schritt“

Die deutsche Opfervereinigung Eckiger Tisch reagierte laut der Tageszeitung „Passauer Neue Presse“ positiv auf die Neuerung. „Lange haben Betroffenenvertreter aus aller Welt gefordert, das päpstliche Geheimnis in Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch durch Priester aufzuheben“, sagte Matthias Katsch von der Opfervereinigung Eckiger Tisch. Die Entscheidung des Vatikans sei ein überfälliger Schritt. Weiter Schritte seien aber unausweichlich, so Katsch.

Die katholische Pariser Tageszeitung „La Croix“ kommentiert die Verfügung von Papst Franziskus so: „Es war an der Zeit. Nach Ansicht bedeutender Juristen ist das Kirchenrecht nicht mehr zeitgemäß. (...) Die Initiative von Papst Franziskus ist eine erste Antwort. Aber um die Kultur der Kirche zu ändern, bedarf es vermutlich noch weiterer Schritte.“

Mindestmaß an Diskretion bleibt

Die neue Verfügung verpflichtet den Vatikan aber auch weiterhin zu einem Mindestmaß an Diskretion beim Umgang mit Missbrauchsfällen. Informationen zu sexuellem Missbrauch müssten so behandelt werden, dass der „Name, die Reputation und die Privatsphäre aller beteiligten Personen geschützt“ blieben, heißt es in den von Franziskus verfassten Paragrafen.

Zugleich dürfe diese Diskretion nicht die für Missbrauchsfälle geltende Meldepflicht für Kirchenmitarbeiter sowie die Weiterleitung der Fälle an Justizbehörden außerhalb des Vatikan behindern, heißt es weiter.

Kampf gegen Missbrauch Priorität

Der Kurienbischof Juan Ignacio Arrieta erklärte, mit der Verfügung werde das „Vertraulichkeitsniveau“ beim Umgang mit Berichten über sexuellen Missbrauch von Minderjährigen durch Geistliche „präzisiert“.

Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, begrüßte den Schritt. „Die Instruktion ist der richtige Schritt in einem langen Prozess der Kirche, der von vielen Seiten als notwendig angesehen wurde“, erklärte er.

In Europa und den USA wurden seit der Jahrtausendwende massenhaft Fälle des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen durch katholische Geistliche bekannt. Papst Franziskus hat den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch innerhalb der Kirche zu einer Priorität seines Pontifikats erklärt.

Meldepflicht für Kirchenmitarbeiter

Im Februar trafen sich auf Einladung des Kirchenoberhaupts Bischöfe aus aller Welt zu einem Krisengipfel im Vatikan. Wenige Monate später erließ Franziskus einen als historisch bewerteten Erlass, in dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der römisch-katholischen Kirche dazu verpflichtet wurden, ihren Vorgesetzten Fälle von sexuellem Missbrauch zu melden.

In Deutschland beispielsweise hatte im vergangenen Herbst eine Studie im Auftrag der Bischofskonferenz das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs durch Geistliche dort offenbart. Die Experten fanden Hinweise auf 1.670 verdächtige Kleriker und 3.677 potenzielle Opfer zwischen 1946 und 2014.

religion.ORF.at/AFP

Mehr dazu:

Links: