Erzbischof will Beichtgeheimnis beibehalten

Der römisch-katholische Erzbischof von Brisbane (Australien), Mark Coleridge, weist den Plan der Regierung des Bundesstaates Queensland zurück, bei Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch Priester gesetzlich zum Bruch des Beichtgeheimnisses zu verpflichten.

Die Kirche setze sich unmissverständlich für den Schutz von Kindern ein; ein Bruch des Beichtgeheimnisses würde aber „für die Sicherheit junger Menschen keinen Unterschied machen“, zitierten australische Medien (Donnerstag-Ausgaben) aus der Eingabe von Erzbischof Coleridge an das Parlament des australischen Bundesstaates.

Weiter heiße es in der Eingabe von Coleridge, der auch Vorsitzender der Australischen Bischofskonferenz ist: „Es wird immer wieder behauptet, dass das Beichtgeheimnis gesetzlich abgeschafft werden muss, weil es der Dreh- und Angelpunkt einer Kultur der Geheimhaltung und Vertuschung ist.“ Das Gegenteil sei der Fall. Das Beichtgeheimnis „garantiert eine Kultur wahrer Offenbarung, die das Gegenteil von Vertuschung ist.“

Erzbischof von Brisbane Australien, Mark Coleridge

Reuters/Remo Casilli

Erzbischof Mark Coleridge möchte keine Verpflichtung zum Bruch des Beichtgeheimnisses in Missbrauchsfällen

Erzbischöfe wollen Gesetz nicht befolgen

In mehreren australischen Bundesstaaten sind Priester bereits gesetzlich verpflichtet, bei Missbrauchsfällen das Beichtgeheimnis zu brechen. Bei Weigerung drohen mehrjährige Haftstrafen. Wie in den anderen Bundesstaaten berufen sich auch Parlament und Regierung von Queensland auf eine Empfehlung der staatlichen Missbrauchskommission von Ende 2017.

Die Erzbischöfe der betroffenen Länder haben angekündigt, das Gesetz nicht zu befolgen. Im August sagte etwa Melbournes Erzbischof Peter Comensoli, er würde lieber ins Gefängnis gehen, als das Beichtgeheimnis zu brechen.

religion.ORF.at/KAP/KNA

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