Juden und Muslime: Schächtverbot in Belgien kippen

Vertreter von Judentum und Islam haben zum Überdenken des Schächtverbots aufgefordert. Am Mittwoch findet beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eine Verhandlung über das Verbot in der Flämischen Region Belgiens statt.

Das Verbot der betäubungslosen Schlachtung wurde im Juli 2017 eingeführt und gilt auch für Schlachtungen im Rahmen eines religiösen Ritus. Mehrere belgische Organisationen von Juden und Muslimen erhoben Klage beim belgischen Verfassungsgericht. Das wiederum fragte beim EuGH an, ob das Verbot mit EU-Recht und der EU-Grundrechtecharta vereinbar sei.

„Wir können nicht erwarten, dass Religionsgemeinschaften in Europa bleiben und einen Beitrag für die hiesige Gesellschaften leisten, wenn der bloße Akt ihres Nahrungsmittelkonsums als ein Verbrechen betrachtet wird“, erklärten am Dienstag der Präsident der Konferenz der Europäischen Rabbiner (CER) und Oberrabbiner von Moskau, Pinchas Goldschmidt, sowie der Generalsekretär der Islamischen Weltliga, Scheich Mohammed Bin Abdul Karim Al-Issa.

Mittel um Migration einzuschränken

„Das Essen spielt eine wichtige Rolle in unserem religiösen Leben, und die Art und Weise, wie wir Essen zubereiten, stellt einen zentralen Grundsatz unseres Glaubens dar“, so Goldschmidt und Al-Issa. Im Lauf der Geschichte seien Verbote religiösen Schlachtens von Tieren für Lebensmittel immer wieder benutzt worden, um Migration von Menschen aus bestimmten religiösen Gruppen einzuschränken.

Ein erstes derartiges Verbot religiöser Schlachtmethoden, so die Religionsvertreter, sei in der Schweiz als Reaktion auf die Flucht der Juden vor den Pogromen in Russland im 19. Jahrhundert ergangen. Ähnliche Verbote habe es im Vorfeld des Zweiten Weltkriegs gegeben, wodurch jüdische Gemeinden in ganz Europa an den Rand gedrängt worden seien.

Urteil in einigen Monaten

Am Mittwoch findet nun die mündliche Verhandlung statt. In mündlichen Verhandlungen beim EuGH können die Konfliktparteien ihre Argumentationen vortragen. Einige Monate später folgen dann die Schlussanträge und wiederum einige Monate später das Urteil.

religion.ORF.at/KAP/KNA