Keine Pille auf Rezept: US-Bischöfe begrüßen Urteil

Die US-Bischöfe haben die Entscheidung des US-Verfassungsgerichts begrüßt, dass Mitarbeiterinnen religiöser Einrichtungen keinen Krankenversicherungsanspruch auf eine kostenlose Pille haben.

Der Oberste Gerichtshof der USA bestätigte eine Regelung, wonach Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen eine Erstattung der Kosten für Verhütungsmittel vorenthalten können. Unternehmen können die Bezahlung von Verhütungsmitteln bei der Krankenversicherung ihrer Angestellten aus religiösen Gründen ausschließen, wie der Supreme Court am Mittwoch erklärte.

Dies gehe aus der Religionsfreiheit und der Unabhängigkeit religiöser Einrichtungen hervor. Das Gericht bestätigte damit eine Regelung der Regierung von Präsident Donald Trump aus dem Jahr 2017. Diese hatte eine von dessen Vorgänger Barack Obama eingeführte Regel, die religiöse Einrichtungen auch gegen ihre eigenen Überzeugungen zur Bezahlung von Verhütungsmitteln für ihre Angestellten verpflichtete, rückgängig gemacht.

US-Bischöfe: Ende der Diskriminierung

Die römisch-katholische Kirche zeigte sich von dem Urteil erfreut: „Empfängnisverhütung ist keine Gesundheitsfürsorge, und die Regierung hätte niemals von vornherein vorschreiben dürfen, dass Arbeitgeber sie bereitstellen“, erklärte die US-Bischofskonferenz (USCCB) am Mittwoch (Ortszeit).

Die Diskriminierung gläubiger Menschen durch die Regierung habe ein Ende, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme des Vorsitzenden des Ausschusses für Religionsfreiheit, Erzbischof Thomas G. Wenski, und des Vorsitzender des Ausschusses für Lebensschutz, Erzbischof Joseph F. Naumann.

Ordensschwestern „überglücklich“

Auch die Kläger vom Orden der „Little Sisters of the Poor“ zeigten sich „überglücklich, dass der Supreme Court den Orden das Recht zuspricht, nicht gegen dessen moralischen Überzeugungen handeln zu müssen“.

Das oberste Gericht der USA hatte Ausnahmen für religiöse Organisationen bei der Gestaltung von Krankenversicherungs-Polizzen für zulässig erklärt. In der deutlichen 7:2-Entscheidung des Supreme Court vom Mittwoch ging es um die Frage, ob der Staat Arbeitgeber zwingen darf, etwas zu tun, das gegen ihre religiösen Überzeugungen verstößt.

Kostenlose Verhütungsmittel für Frauen

Konkret ging es um die Finanzierung von Polizzen, die Frauen kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln geben. Die während der Präsidentschaft von Barack Obama beschlossene Gesundheitsreform verlangt, dass Versicherungen grundsätzlich die Kosten für alle von der Gesundheitsbehörde FDA zugelassenen Verhütungsmethoden abdecken.

Ausdrücklich ausgenommen sind religiöse Organisationen selber, nicht aber Schulen, Krankenhäuser und andere Einrichtungen, die mit Kirchen assoziiert sind. Dagegen hatte der Orden der „Little Sisters of the Poor“ geklagt. Diese müssen nach dem Gerichtsurteil nun nicht mehr indirekt für Verhütungsmittel bezahlen. Die Richterinnen Ruth Bader Ginsburg und Sonia Sotomayor stimmten gegen die Ausnahme.

religion.ORF.at/APA/KAP