Anzeige wegen religiöser Beschneidung von Buben

Gegner der religiösen Beschneidung haben den Gemeinderabbiner der Israelitischen Kultusgemeinde Wien,Schlomo Hofmeister, und einen muslimischen Arzt wegen Körperverletzung angezeigt.

In den letzten Wochen schien es, als ob sich die Wogen in der Debatte um die religiöse Beschneidung von Buben geglättet hätten. Am Donnerstag brachten Mitgliedern der „Initiative Religion ist Privatsache“ das Thema allerdings erneut aufs Tapet.

Kein konkreter Fall

In einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien zeigten sie den Gemeinderabbiner der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG),Schlomo Hofmeister, und einen muslimischen Arzt wegen Körperverletzung an. Der Klage angeschlossen hat sich ein muslimischer Mann, der in seiner Kindheit beschnitten wurde.

Eingebracht wurde die Sachverhaltsdarstellung Donnerstag früh von der Rechtsanwältin Anja Oberkofler. Sie sieht den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, da es sich bei Beschneidungen um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt, ohne dass dies ein medizinischer Grund rechtfertige. Auch eine Einwilligung der Betroffenen gebe es nicht, da diese zum Zeitpunkt der Beschneidung größtenteils minderjährig seien.

Anzeigen noch nicht eingelangt

Gemeinderabbiner Hofmeister habe man sich für die Anzeige ausgesucht, da dieser selbst zugegeben hätte, mehr als 1.000 religiöse Beschneidungen bei männlichen Säuglingen durchgeführt zu haben, begründet die „Initiative Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien“. Gegen den bekannten jüdischen Geistlichen ist auch eine weitere Anzeige wegen Verstoßes gegen das Ärztegesetz eingebracht worden.

Der zweite Angezeigte ist praktischer Arzt, der ein Beschneidungszentrum in Wien betreibt und auf rituelle islamische Beschneidung spezialisiert ist. Er ist auch Vorstand in der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ). Gegen ihn soll auch eine Anzeige bei der Disziplinarkommission der Ärztekammer erfolgen.

Die Staatsanwaltschaft konnte den Eingang der Sachverhaltsdarstellung Donnerstagmittag noch nicht bestätigen. Auch bei der IGGiÖ und der IKG wusste man noch nichts von der Anzeige. Bevor man diese nicht vorliegen habe, werde man sich auch nicht dazu äußern, hieß es auf beiden Seiten.

APA