Deutsche Bischöfe erlauben „Pille danach“

Katholische Krankenhäuser in Deutschland dürfen künftig vergewaltigten Frauen die „Pille danach“ verordnen, wenn sie die Befruchtung verhindert und nicht abtreibt. Methoden, die den Tod eines Embryos bewirken, dürfen nicht angewendet werden.

In der Frage, ob der Einsatz von Verhütungsmitteln nach einer Vergewaltigung erlaubt ist, schloss sich die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) damit laut deutscher katholischer Nachrichtenagentur KNA weitgehend der Linie des Kölner Erzbischofs Kardinals Joachim Meisner an.

Zum Abschluss ihrer Frühjahrsvollversammlung in Trier erklärten die Bischöfe am Donnerstag, dass in katholischen Krankenhäusern Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, „selbstverständlich menschliche, medizinische, psychologische und seelsorgliche Hilfe erhalten. Dazu kann die Verabreichung einer ,Pille danach’ gehören, insofern sie eine verhütende und nicht eine abortive Wirkung hat“. Die Debatte war losgetreten worden, nachdem die Behandlung einer vergewaltigten Frau von zwei katholischen Krankenhäusern in Köln abgelehnt worden war - mehr dazu in Vergewaltigungsopfer abgewiesen: „Missverständnis“

Ausführliche Debatte im Vorfeld

Ausdrücklich betonen die Bischöfe in ihrer Erklärung: „Medizinisch-pharmazeutische Methoden, die den Tod eines Embryos bewirken, dürfen weiterhin nicht angewendet werden.“ Damit präzisierten die Bischöfe Stellungnahmen der Erzdiözese Köln, in denen zunächst die Tötungsabsicht bei der Einnahme der „Pille danach“ zum moralischen Ausschlusskriterium gemacht worden war. Der Erklärung ging eine ausführliche Debatte innerhalb und außerhalb der DBK voraus. Dabei ging es um moraltheologische und medizinische Einschätzungen, aber auch um die Frage, mit welchen vatikanischen Stellen Meisner seinen Kurs abgestimmt hatte.

Presseberichte, wonach er die Zustimmung des Papstes eingeholt habe, korrigierte Meisner. In der Erklärung der DBK heißt es nun, der Kardinal habe seine Stellungnahme vom 31. Jänner 2013 „im Einvernehmen mit der Kongregation für die Glaubenslehre und der Päpstlichen Akademie für das Leben“ abgegeben. Die Pressemeldungen über ein angebliches Placet des Papstes hatten wiederum ein inoffizielles Dementi von Papstsekretär Georg Gänswein ausgelöst, das in konservativen Kirchenkreisen heftig diskutiert wurde.

Nach „moraltheologischen Vorgaben“

Die DBK-Vollversammlung hörte zur Klärung des moraltheologischen Sachverhaltes ein Referat des Mainzer Kardinals Karl Lehmann, der die Glaubenskommission der Konferenz leitet. Ferner unterrichtete Meisner seine Amtsbrüder über die Hintergründe seiner Entscheidung.

Die Bischöfe kündigten an, die „weiteren Zusammenhänge der Fragestellung - auch im Kontakt mit den in Rom Zuständigen - vertieft zu ergründen und notwendige Differenzierungen vorzunehmen“. Sie betonten, sie vertrauten darauf, dass in Einrichtungen in katholischer Trägerschaft „die praktische Behandlungsentscheidung auf der Grundlage dieser moraltheologischen Vorgaben erfolgt“. Weiter erklärten die Bischöfe: „Auf jeden Fall ist die Entscheidung der betroffenen Frau zu respektieren.“ Sie kündigten weitere klärende Gespräche mit Medizinern und Beratern an.

religion.ORF.at/dpa/AFP

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