Freikirchen: Staatliche Anerkennung auf Schiene

Die „Freikirchen in Österreich“ werden voraussichtlich Anfang August die staatliche Anerkennung als Kirche erhalten. Die entsprechende Verordnung ging heute in Begutachtung.

Ab August wird es in Österreich aller Voraussicht nach 16 anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften geben. Eine Verordnung, die fünf freikirchliche Bünde zu einer Kirche namens „Freikirchen in Österreich“ zusammenfassen soll, wurde am Mittwoch in Begutachtung geschickt. Einwände sind allerdings kaum zu erwarten.

Konkret geht es um die Freie Christengemeinde-Pfingstgemeinde, den Bund evangelikaler Gemeinden, den Bund der Baptistengemeinden, die Elaia Christengemeinden und die Mennonitische Freikirche. Sie haben sich, wie das ORF-Religionsmagazin „Orientierung“ damals berichtete, Anfang des Jahres zusammengetan, um den Antrag auf Anerkennung der „Freikirchen in Österreich“ zu stellen.

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Das ORF-Religionsmagazin „Orientierung“ berichtete am 20. Jänner 2013 über die Anerkennungsbemühungen der „Freikirchen in Österreich“

Gemeinsam genug Mitglieder

Gemeinsam kommen die fünf Bünde auf jene Mitgliederzahl von zwei Promille der österreichischen Gesamtbevölkerung - derzeit etwa 17.000 Personen -, die gemäß Bekenntnisgemeinschaftengesetz für eine gesetzlichen Anerkennung nötig ist. Als anerkannte Kirche hätten sie die Möglichkeit für einen eigenen, konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen.

Jeder der fünf Bünde ist derzeit noch eine „eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft“. Da in den Freikirchen die Erwachsenentaufe praktiziert wird, war lange Zeit offen, ob und wie die noch nicht getauften Kinder der Freikirchen hinzugezählt werden können. Dieses Problem wurde durch die Schaffung einer Stellung von „außerordentlichen Mitgliedern“ gelöst.

Gottesdienst in der Pfingstgemeinde Halbgasse, Wien

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Gottesdienst in der Freien Christengemeinde in der Wiener Halbgasse

Von Seiten der katholischen wie evangelischen Kirche wird das Ansinnen der Freikirchen deutlich unterstützt. Die Freikirchen seien hierzulande die unter Christen am stärksten wachsende Gruppe und als „starke Realität“ von den anderen Christen anzuerkennen, so der Wiener Erzbischof anlässlich der Antragstellung der Freikirchen auf staatliche Anerkennung.

Nicht bloß juristische Motive

Vertreter der fünf freikirchlichen Bünde hatten stets betont, dass eine Zusammenschließung nicht bloß aus juristischen Motiven erfolge. Es gebe große Übereinstimmungen im Glaubenskern, die Unterschiede würden lediglich „Nuancen“ betreffen. Der Zusammenschluss sei weit mehr als nur ein Zweckbündnis, er sei Ausdruck einer das Differenzierende umfassenden Einheit, meint beispielsweise Walter Klimt, Generalsekretär des Bundes der Baptistengemeinden, im Gespräch mit der katholischen Nachrichtenagentur „Kathpress“.

Walter Klimt

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Walter Klimt, Generalsekretär der Baptistengemeinden in Österreich

Einer der zentralen Unterschiede zwischen den einzelnen Kirchen betrifft den Glauben an den Heiligen Geistes, dessen Gaben und Manifestationen in Charismen wie Heilungsgebeten oder Prophetien. Diese haben in den Pfingstgemeinden einen deutlich höheren Stellenwert als bei den evangelikalen Gemeinden. Dennoch hätten vor allem junge Kirchenmitglieder hätten die Trennung nicht mehr verstanden, so Klimt: „Uns verbindet einfach sehr viel.“

Gemeinsamkeit Glaubenstaufe

Eine dieser charakteristischen Gemeinsamkeiten der Freikirchen liege in der Hervorhebung einer persönlichen Glaubensentscheidung durch die Glaubenstaufe, die im jungen Erwachsenenalter vollzogen wird, so Klimt. Gläubige und praktizierende Christen anderer Konfessionen, die zu den Baptisten oder einer anderen Freikirche übertreten wollen, werden nicht nochmals getauft.

Wohl passiert dies aber bei Personen, die - meist - als Kinder in einer anderen christlichen Kirche getauft, dann aber in keiner Weise ein religiöses Leben geführt haben. Finden diese Menschen über die Baptisten oder eine andere Freikirche zum Glauben und wollen sich ihnen anschließen, werden sie getauft.

Ortsgemeinde als zentrales Element

In Vorbereitung auf die staatliche Anerkennung mussten die Freikirchen bereits eine Art Verfassung erarbeiten, die den Glaubenskern bei Wahrung der Vielfalt der einzelnen Bünde herausschält. Das Bekenntnis zu „Jesus Christus als dem Herrn und Erlöser der Welt gemäß der Heiligen Schrift“ hebt neben der Glaubenstaufe vor allem die „Selbstständigkeit der Ortsgemeinde“ und die „Trennung von Kirche und Staat“ als Eckpunkte des freikirchlichen Verständnisses hervor.

Klimt bekennt sich auch im „Kathpress“-Gespräch zur ökumenischen Zusammenarbeit mit anderen Kirchen. Man arbeite gerne im Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) mit und sei für jede Unterstützung von Seiten anderer Kirchen dankbar. Für die eigenen Kinder ist in Zukunft Religionsunterricht an öffentlichen Schulen geplant. In den Ballungsräumen werde dies wohl ein eigener freikirchlicher Unterricht sein, in den ländlichen Gebieten wolle man mit den evangelischen Kirchen kooperieren, so Klimt.

religion.ORF.at, KAP

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