Schwertner: Ereignisse um Flüchtlinge „machen stutzig“

Wenn man sich die Ereignisse rund um das Servitenkloster ansehe, aus dem jüngst acht Flüchtlinge abgeschoben wurden, „muss man stutzig werden“, meint Caritas-Wien-Geschäftsführer Klaus Schwertner.

Klaus Schwertner

Kathbild/Franz Josef Rupprecht

Klaus Schwertner

Es sei eine tägliche Meldepflicht über 20 Betroffene verhängt worden, zwei Tage später sei die Asylstatistik des Innenministeriums präsentiert worden, „und kurz danach erhalte ich einen Anruf von der Polizei, wonach acht der 20 Flüchtlinge festgenommen wurden und unmittelbar Abschiebungen bevorstehen“, erklärte Schwertner in einem Interview mit der Tageszeitung „Die Presse“. Kurz bevor auch noch der Schlepperbericht präsentiert werden solle, sei dann begleitet von großer Medienaufregung von diesbezüglichen Vorwürfen gegen drei Bewohner des Servitenklosters die Rede.

„Da muss sich jeder selbst ein Bild machen, ob es sich um eine bloße Verkettung von Zufällen handelt“, sagte Schwertner. Er sei „gespannt, wie viel von den Vorwürfen übrig bleiben wird“. Der Caritas-Geschäftsführer wiederholte auch seinen Vorwurf, von Vertretern des Innenministeriums und der Polizei „angelogen“ worden zu sein. Es habe kurz vor deren Durchführung geheißen, dass keine Abschiebung unmittelbar bevorstehe.

„Politik auf Rücken der Schwächsten“

Laut Schwertner hat sich die Stimmungsmache gegen Flüchtlinge im laufenden Wahlkampf verstärkt. 2012 habe es drei Abschiebungen nach Pakistan gegeben, im ersten Halbjahr 2013 16. Wenige Wochen vor der Nationalratswahl wurden nun acht weitere Personen abgeschoben - alle aus dem Servitenkloster.

„Politik wird vor allem in Wahlkampfzeiten auf dem Rücken der Schwächsten gemacht“, bedauerte Schwertner, „erst mit der Missbrauchsdebatte um die Mindestsicherung, jetzt mit schutzsuchenden Menschen“. Er ortete „so etwas wie einen Generalverdacht gegen Flüchtlinge. Wenn sie ihre Geschichten erzählen, wird automatisch geglaubt, dass die Aussagen nicht stimmen.“

Fest steht für den Caritas-Vertreter, „dass nicht jeder, der Asyl beantragt, Asyl erhalten wird“. Das habe die Caritas ebenso immer wieder betont wie, dass Abschiebungen als Ultima Ratio weiter stattfinden würden. „Wichtig ist aber, dass niemand in den Tod abgeschoben wird“, sagte Schwertner.

Asylwerber im Servitenkloster

APA/Herbert P. Oczeret

Die Flüchtlinge im Servitenkloster im vergangenen März

Anklage wegen „krimineller Vereinigung?“

Gegen jene drei Flüchtlinge, die wegen Verdachts auf Schlepperei festgenommen wurden, ist auch eine Anklage wegen einer „kriminellen Vereinigung“ möglich, berichtet indes die APA. Derzeit werde aber nur hinsichtlich des Schleppereiverdachts ermittelt, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt am Montag gegenüber der APA.

Insgesamt ermitteln die Staatsanwaltschaften Wien und Wiener Neustadt derzeit gegen mehr als zehn Personen. Einen zeitlichen Rahmen gebe es dabei nicht, hieß es. Die Ermittlungen seien jedenfalls noch nicht abgeschlossen.

Eine Anklage ist nicht nur wegen Schlepperei möglich, welche in Paragraf 114 des Fremdenpolizeigesetzes geregelt ist. In Absatz 4 heißt es dort, wer die Tat „als Mitglied einer kriminellen Vereinigung oder auf eine Art und Weise begeht, dass dabei das Leben des Fremden, auf den sich die strafbare Handlung bezieht, gefährdet wird, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen“.

Damit kämen wiederum Paragraf 278 StGB bzw. der eben erst vom Nationalrat entschärfte „Mafia-Paragraf“ 278a ins Spiel, welche sich mit „kriminellen Vereinigungen“ auseinandersetzen. Letzterer zielt auf sogenannte „kriminelle Organisationen“ ab und ist auch beim umstrittenen Tierschützer-Prozess angewendet worden, bei dem ebenfalls die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt federführend war.

Die Unterstützer der derzeit im ehemaligen Servitenkloster untergebrachten „Refugees“ sowie deren Rechtsvertreter haben indes Akteneinsicht bezüglich der drei festgenommenen Flüchtlinge beantragt, was in dieser Woche geschehen soll.

KAP/APA

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