Syrien-Flüchtlinge: Caritas und Diakonie bieten Hilfe

Ein konkretes Hilfsangebot zu der vom Innenministerium beabsichtigten Aufstockung des Kontingents von Flüchtlingen aus Syrien kommt von Caritas und Diakonie.

Die beiden kirchlichen Hilfswerke wollen ebenso wie auch das Rote Kreuz die Regierung bei konkreten Resettlementprogrammangeboten unterstützen, heißt es in einer Presseaussendung am Montag. Nach der konkreten Nothilfe der Caritas für die Syrien-Flüchtlinge, die seit März 2011 insgesamt knapp vier Mio. Euro umfasse und über 60.000 Menschen erreicht habe, gehe es nun darum, „dass wir diesen Menschen, die oft schwer traumatisiert sind, die richtige Betreuung und Unterbringung ermöglichen. Ich hoffe darauf, dass die Regierung die notwendigen Maßnahmen für ein gelungenes Resettlementprogramm setzt“, so Caritas-Präsident Michael Landau.

Gleichzeitig gab die Caritas bekannt, dass sie zusammen mit der Diakonie und dem Österreichischen Roten Kreuz auf der Basis von europäischen Best-Practice-Beispielen ein konkretes Konzept erarbeitet habe, wie ein Resettlementprogramm für Österreich aussehen könnte. Inzwischen führten 14 der 28 EU-Mitgliedstaaten bereits solche Programme durch.

Hilfe bei schwierigem Neuanfang

Für Rotkreuz-Präsident Gerald Schöpfer ist das Engagement für syrische Flüchtlinge in Österreich ein ganz wesentliches Element im Zuge der Hilfsmaßnahmen für die vom Konflikt betroffenen Menschen. „Das Rote Kreuz unterstützt die Menschen, an den Orten, an denen sie Hilfe benötigen. Das ist innerhalb Syriens, wo wir mit dem Syrisch-Arabischen Roten Halbmond helfen, das ist im Libanon und in Jordanien, wo die meisten syrischen Flüchtlinge leben - und das ist selbstverständlich in Österreich, wo wir die Menschen bei ihrem schwierigen Neuanfang unterstützen wollen“, so Schöpfer.

Diakonie Direktor Michael Chalupka betonte, dass es beim Schutz der Menschen, die aus Syrien flüchten, weitere Anstrengungen auf EU-Ebene brauche. „Dass Österreich als drittes Land neben Schweden und Deutschland eine Flüchtlingsquote definiert hat, ist erfreulich. Bei der Auswahl der Flüchtlinge steht die Schutzbedürftigkeit dieser Menschen im Vordergrund“, so Chalupka.

AKV für Bevorzugung verfolgter Christen

Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Verbände (AKV) hat die Initiative der Innenministerin zur Aufnahme von zusätzlich 1.000 Asylsuchenden aus Syrien begrüßt und hält die bevorzugte Behandlung von verfolgten Christen aus Syrien für gerechtfertigt. Das unterstrich der Präsident der katholischen Laienorganisation, Helmut Kukacka, in einer Presseaussendung am Montag.

Es sei für die Flüchtlinge eine „österliche Frohbotschaft“, dass zu den „besonders Schutzbedürftigen“ vor allem Frauen und Kindern sowie verfolgte Christen zählten. Die zusätzlichen Aufnahmen seien „ein wichtiger Akt der Solidarität und humanitären Hilfe für eine Bevölkerungsgruppe, die in Syrien - wie zuvor schon im Irak - zwischen die Fronten der Konfliktparteien geraten ist und auch wegen ihrer Religionszugehörigkeit weitgehend schutzlos ist“, heißt es in der Erklärung des AKV-Präsidenten.

Kukacka: Christen zählen zu Hauptleidenden

Kukacka verwies darauf, dass mehr als eine halbe Million aller Christen in Syrien entweder Binnenflüchtlinge oder ins Ausland geflüchtet seien. Diese politische Entwicklung zeige, dass die Christen zu den Hauptleidenden zählen, weil sie Gefahr laufen, in ihrer Heimat keine Perspektive und keine Zukunftschance mehr zu haben. Sie müssten deshalb von Europa geschützt und unterstützt werden. Zudem müssten im Rahmen der politischen Friedensbemühungen „alle rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass sie auch in Zukunft in ihren angestammten Regionen leben können“, fordert Kukacka.

Die ganz besondere Schutzbedürftigkeit der Christen als religiöse Minderheit sollte unbestritten sein, trotz manch früherer Kritik wegen ihrer angeblichen Bevorzugung, so der AKV-Präsident. „Und ebenso sollte unbestritten sein, dass wegen der gemeinsamen kulturellen und religiösen Wurzeln im Christentum, die Fähigkeit und die Bereitschaft der syrischen Christen zur Integration in die europäische Gesellschaft auch dann gegeben ist, wenn sie nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren können.“

religion.ORF.at/KAP

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