UNO-Anti-Folter-Komitee überprüft Heiligen Stuhl

Die Untersuchung durch zehn unabhängige Experten findet am 5. und 6. Mai in Genf statt, wie das Hohe Kommissariat für Menschenrechte mitteilte. Der Apostolische Stuhl unterzieht sich erstmals dieser Prüfung.

Das Anti-Folter-Komitee der Vereinten Nationen nimmt den den Heiligen Stuhl im Rahmen seiner turnusmäßigen Überprüfungen von Unterzeichnerstaaten der Anti-Folter-Konvention ins Visier. Die Sitzungen am 5. und 6. Mai werden live im Internet übertragen. Es ist das erste Mal seit dem Beitritt des Heiligen Stuhls zu der Konvention 2002, dass Er sich dieser Prüfung unterzieht. Der Abschlussbericht des UNO-Komitees soll am 23. Mai veröffentlicht werden.

Keine Bearbeitung der Missbrauchsskandale

Das Medieninteresse an der Untersuchung richtet sich nicht auf die Vorgänge innerhalb der Mauern des Kleinstaats, sondern auf den Missbrauchs-Komplex. Die vatikanische Diplomatie stellte jedoch klar, dass dies nicht in ihre Kompetenz falle.

In einem vorab eingereichten Bericht verweist der Heilige Stuhl auf das eigentliche Thema und betont „bedingungslosen Respekt für das Leben“ sowie die Verurteilung von Folter und erniedrigender Behandlung durch die katholische Lehre. Die Absage an eine Verletzung der „körperlichen und geistigen Unversehrtheit“ auf Grundlage der Zehn Gebote sei Teil des Kirchenrechts wie auch päpstlicher Äußerungen. Im Berichtszeitraum von 2002 bis 2009 habe der Vatikan international mehr als 2.700 Medienbeiträge und Botschaften gegen Folter verbreitet.

Ergänzend zu dem 23 Seiten umfassenden Bericht des Heiligen Stuhls haben mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen Stellungnahmen eingereicht, darunter das US-amerikanische „Survivors’ Network of those Abused by Priests“ (SNAP) und das „Child Rights Information Network“ in London.

Die meisten Verbrechen im Vatikanstaat „geringfügig“

Zu Justiz und Strafvollzug in seinem 55 Hektar großen Staat erklärte der Vatikan, der Großteil der dort begangenen Verbrechen sei „geringfügiger Natur“, so dass in der Regel alternative Strafen zur Inhaftierung angewandt würden. Sanktionen hätten „auch eine erzieherische und rehabilitierende Funktion“. „Die Todesstrafe existiert nicht im Vatikanstaat“, heißt es weiter. In keinem Fall habe die Auslieferung einer Person an einen anderen Staat zu Folter geführt.

Gesetzesverstöße würden allgemein mit Geldstrafen oder einem Zutrittsverbot geahndet. Demnach gebe es keine Probleme mit überfüllten Haftanstalten oder Gewalt unter Häftlingen. Neben den zwei bestehenden Zellen werde demnächst einer dritter Haftraum für die gleichzeitige Unterbringung eines Mannes, einer Frau und eines Kindes eingerichtet.

Einzelne Pilger straffällig

Nach den Kirchenangaben befasste sich das Gericht des Vatikanstaates 2009 mit 474 Zivil- und 446 Strafsachen; verantwortlich für die Delikte waren in den meisten Fällen demnach nicht die 451 Bewohner des Vatikanstaates, sondern einzelne der 18 Millionen Pilger und Besucher.

Weiter betonte der Vatikan, die päpstliche Gendarmerie werde im Umgang mit Gefangenen durch italienische Strafvollzugsbehörden geschult. Zudem sehe die Ausbildung Kurse in internationalem Menschenrecht und der katholischen Lehre zur Menschenwürde vor.

Vorwürfe von ehemaligem Kammerdiener

Der Bericht des Heiligen Stuhls geht eigens auf Klagen des ehemaligen päpstlichen Kammerdieners Paolo Gabriele ein, der im Zusammenhang mit der sogenannten Vatileaks-Affäre der unerlaubten Weitergabe von Dokumenten bezichtigt wurde. Nach Angaben seines Anwalts war Gabriele 2012 zeitweise in einer Zelle untergebracht, die zu eng war, um beide Arme auszustrecken, und in der 24 Stunden Licht brannte.

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe habe der vatikanische Staatsanwalt Ermittlungen aufgenommen, heißt es in dem Bericht. Dabei habe er sich an dem sogenannten Istanbul-Protokoll zur Untersuchung solcher Vorfälle orientiert.

religion.ORF.at/KAP

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