Kapellari-Rücktritt: Domkapitel wählte Administrator

Papst Franziskus hat am Mittwoch das Rücktrittsansuchen des Grazer Bischofs Egon Kapellari angenommen. Die Leitung der Diözese Graz-Seckau übernahm vorübergehend das Domkapitel.

Durch die Verlautbarung des Rücktritts durch das vatikanische Presseamt um 12.00 Uhr Mittag ist die Leitung der Diözese gemäß Kirchenrecht auf das Domkapitel übergegangen. Dieses musste nun einen Diözesanadministrator wählen, der die Diözese zwischenzeitlich bis zur Amtsübernahme eines durch den Vatikan ernannten Bischofs leitet - mehr dazu in Diözese Graz: Schnuderl Diözesanadministrator. Die Diözese Graz-Seckau befindet sich damit im Zustand der „Sedisvakanz“.

Dienstältester Bischof in Österreich

Kapellari hatte bereits in einem am Samstag veröffentlichten Hirtenbrief mitgeteilt, dass dieser Schritt nun unmittelbar bevorstehe. Kapellari, 1936 in Leoben geboren, war bis Mittwoch der dienstälteste Bischof in Österreich. Er wurde 1961 zum Priester und am 24. Jänner 1982 zum Bischof der Diözese Gurk geweiht. Am 14. März 2001 wurde er zum Bischof von Graz-Seckau ernannt. Seit April 2001 übte er zudem die Funktion des Stellvertretenden Vorsitzenden der Bischofskonferenz aus.

Bischof Egon Kapellari

Kathbild/Franz Josef Rupprecht

Papst Franziskus hat das Rücktrittsgesuch von Bischof Kapellari angenommen

Tritt die Sedisvakanz ein und es gibt in der Diözese weder einen Weihbischof noch einen Bischofskoadjutor, so leitet das Domkapitel die Diözese bis zur Bestellung des Diözesanadministrators. Innerhalb von acht Tagen nach Eintritt der Sedisvakanz muss das Domkapitel einen Diözesanadministrator wählen. Sollte diese Wahl innerhalb der vorgeschriebenen Zeit nicht stattfinden, geht das Bestellungsrecht auf den Metropoliten der Kirchenprovinz - im konkreten Fall der Salzburger Erzbischof Franz Lackner - über.

Wahl eines Diözesanadministrators

Der Administrator hat Rechte und Pflichten, die denen eines Diözesanbischofs ähnlich sind. Allerdings darf er während dieser Zeit der Sedisvakanz keine weitreichenden Verfügungen treffen beziehungsweise Veränderungen schaffen, die die Rechte und Gestaltungsfreiheit des zukünftigen Bischofs einschränken würden. Das Amt des Diözesanadministrators endet mit dem Amtsantritt des neuen Bischofs.

Diözesanadministrator wird, wer die absolute Mehrheit der Stimmen der anwesenden wahlberechtigten Domkapitulare erhalten hat. Hat nach zwei Wahlgängen niemand die absolute Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den größeren Stimmenanteilen statt. Gibt es nach dem dritten Wahlgang Stimmengleichheit, wird das Amt dem Älteren übertragen.

Mit „Wissen und Klugheit“

Zum Diözesanadministrator kann laut Kirchenrecht gewählt und bestellt werden, wer Priester ist, das 35. Lebensjahr vollendet hat und noch nicht als zukünftiger Bischof präsentiert wurde. Außerdem soll er sich durch „Wissen und Klugheit“ auszeichnen, wie es das Kirchenrecht formuliert.

In Österreich gab es zuletzt einen ähnlichen Vorgang in der Diözese Feldkirch, nachdem im November 2011 Papst Benedikt XVI. das Rücktrittsgesuch von Bischof Elmar Fischer angenommen hatte. In der Folge wählte das Feldkircher Domkapitel den damaligen Generalvikar Benno Elbs zum Diözesanadministrator. Seine Ernennung zum Diözesanbischof erfolgte erst durch Papst Franziskus. Mit der Bischofsweihe am 30. Juni 2013 war schließlich die mehr als eineinhalbjährige Sedisvakanz in der Diözese Feldkirch beendet.

religion.ORF.at/KAP

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