Letzte Änderungen an Islamgesetz

Die Regierung hat noch geringfügige Änderungen am Islamgesetz vorgenommen. Im Parlament beschlossen werden soll der Entwurf, der der APA vorliegt, am 25. Februar.

Am Donnerstag beschäftigt sich der Verfassungsausschuss damit. An der von Vertretern der Muslime am meisten kritisierten Passage im Islamgesetz hat die Regierung nicht wirklich gerüttelt: Religiöse Funktionsträger aus dem Ausland dürfen ihre Funktion nur bis zu ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes weiter ausüben, heißt es in dem Abänderungsantrag, der am Mittwoch an die Parlamentsklubs verschickt wurde. Die Forderung nach längeren Übergangsfristen wurde seitens der Regierung nicht erfüllt.

Geregelt werden im Islamgesetz des weiteren der rechtliche Status der Organisationen und Moscheevereinen, Ansprüche auf Seelsorge beim Bundesheer, in Strafanstalten und Krankenhäusern, sowie ein eigenes Theologiestudium, gesetzliche Feiertage und Lebensmittelbestimmungen.

Uneinigkeit über Entwurf

Bis zuletzt hatte der Schurarat der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) den Entwurf zum neuen Islamgesetz abgelehnt. Der Passus, wonach die Vereine nicht aus dem Ausland finanziert werden sollen, ist laut Muslimenvertretern verfassungswidrig, einen Gang zum Verfassungsgerichtshof schloss IGGiÖ-Präsident Fuat Sanac bis zuletzt nicht aus. Auch die Möglichkeit des Staates, Vereine, die den Bestimmungen nicht entsprechen, auflösen zu können, wurde heftig kritisiert.

Eine aktuelle Änderung in der bereits im Dezember des Vorjahres vom Ministerrat abgesegneten Regierungsvorlage betrifft die Aufhebung der Anerkennung als Religionsgesellschaft. Diese soll nicht wie ursprünglich geplant durch den Bundeskanzler erfolgen, sondern durch die Bundesregierung. Die Minister Josef Ostermayer (SPÖ) und Sebastian Kurz (ÖVP) reagierten damit auf Kritik von Experten im Verfassungsausschuss. Dadurch soll sichergestellt werden, dass eine Aufhebung von einer breiten Zustimmung - von Unterrichtsressort bis zum Justizministerium - getragen wird. Unverändert wird die Rechtspersönlichkeit einer Kultusgemeinde durch den Bundeskanzler aufgehoben.

Änderung betreffend Islamstudium

Eine weitere Änderung betrifft das geplante Islamstudium: Bei Lehrenden soll es sich nun explizit um Anhänger der jeweiligen Glaubenslehre innerhalb des Islam handeln. Damit will die Regierung die „breite Akzeptanz der Ausbildung der Absolventen in den jeweiligen Religionsgesellschaften sicherstellen“, heißt es. Die Forderung nach der zwingenden Voraussetzung einer Mitgliedschaft bei der IGGiÖ oder der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft (ALEVI) wurde hingegen nicht erfüllt, da dies etwa Probleme bei Auslandsbestellungen mit sich bringen würde.

Die Verfassung und die Statuten der anerkannten Religionsvertretungen in Österreich müssen nun bis 31. Dezember 2015 in Einklang mit dem neuen Gesetz gebracht werden. Bisher war vorgesehen, dass die Anpassung bis zur nächsten Wahl geschehen muss. Im Fall der IGGiÖ wäre das entgegen der ursprünglichen Annahme bereits in den kommenden Monaten der Fall gewesen. Das Kultusamt muss über diese Anpassungen bis 1. März 2016 entscheiden.

Das Islamgesetz stellt eine neue Rechtsgrundlage für die geschätzten rund 560.000 Muslime in Österreich dar, der derzeit gültige Text stammt noch aus dem Jahr 1912. Die IGGiÖ ist die größte Vertretung von Muslimen mit nach eigenen Angaben 350.000 Mitgliedern, auch die Vertretung einiger Aleviten wird im Gesetz berücksichtigt.

religion.ORF.at/APA

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