Nationalrat: Islamgesetz passiert Verfassungsausschuss

Das neue Islamgesetz hat den Verfassungsausschuss des Nationalrats passiert. Trotz anhaltender Kritik aus der muslimischen Glaubensgemeinschaft stimmten die Koalitionsparteien am Donnerstag für den Gesetzesentwurf.

Die Abgeordneten der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP stimmten laut Parlamentskorrespondenz für den umstrittenen Entwurf, die Oppositionsparteien dagegen. Einige Bestimmungen wurden in dem von Kanzleramts- und Kultusminister Josef Ostermayer sowie Außenminister Sebastian Kurz erarbeiteten Gesetzentwurf allerdings noch abgeändert. So sollen vom Ausland finanzierte Imame nun noch bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes, statt wie ursprünglich vorgesehen bis Ende 2015, in Österreich tätig bleiben können.

Beim einzurichtenden Islamstudium sei stärker darauf Bedacht zu nehmen, dass der theologische Kernbereich von Anhängern der anerkannten islamischen Religionsgesellschaften gelehrt wird, befand der Ausschuss. Weiters soll über den Entzug der staatlichen Anerkennung die gesamte Bundesregierung und nicht nur der Bundeskanzler entscheiden.

IGGiÖ berät noch über Stellungnahme

Die Regierung hatte in den vergangenen Tagen noch geringfügige Änderungen am Islamgesetz vorgenommen. Im Parlament beschlossen werden soll der Entwurf am 25. Februar. Damit erfährt die seit 1912 bestehende gesetzliche Anerkennung des Islam in Österreich eine umfassende Novellierung, die auch die Aleviten umfasst - mehr dazu in Letzte Änderungen an Islamgesetz.

Bis zuletzt hatte der Schurarat der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) den Entwurf zum neuen Islamgesetz abgelehnt. Der Passus, wonach die Vereine nicht aus dem Ausland finanziert werden sollen, ist laut Vertretern der Muslime verfassungswidrig, einen Gang zum Verfassungsgerichtshof schloss IGGiÖ-Präsident Fuat Sanac bis zuletzt nicht aus. Auch die Möglichkeit des Staates, Vereine, die den Bestimmungen nicht entsprechen, auflösen zu können, wurde heftig kritisiert. Die IGGiÖ berät unterdessen über eine Stellungnahme und hat angekündigt, diese am Montag zu veröffentlichen - mehr dazu in Islamgesetz: IGGiÖ berät über Stellungnahme.

Katholische Verbände erfreut

Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Verbände Österreichs (AKV) hat sich am Donnerstagnachmittag erfreut über das neue Gesetz gezeigt. AKV-Präsident Helmut Kukacka begrüßte den Beschluss im Verfassungsausschuss. Es sei erfreulich, dass trotz des zuletzt starken Widerstandes verschiedener islamischer Verbände die wesentlichen Eckpfeiler des Islamgesetzes durchgesetzt wurden. Dies betreffe vor allem die Verpflichtung zur Offenlegung der wesentlichen Glaubensgrundlagen seitens der islamischen Religionsgemeinschaft in deutscher Sprache, so Kukacka.

Weiters hob er die ausdrückliche Festlegung des Vorrangs des österreichischen Rechts vor den islamischen Glaubensvorschriften hervor sowie das Verbot der Auslandsfinanzierung für religiöse Funktionsträger und islamische Religionsgesellschaften. „Dieses Gesetz schafft auch die Voraussetzung dafür, dass die islamischen Glaubensgrundlagen korrekt wiedergegeben werden und mehr Transparenz und Klarheit über den authentischen Inhaltes des Korans geschaffen wird“, erklärte Kukacka.

Angesichts der Tatsache, dass es im Islam keine klare Trennung von Staat und Religion gebe, begrüße die AKV vor allem auch die Klarstellung über den Anwendungsvorrang des staatlichen österreichischen Rechts, sodass sich niemand unter Berufung auf den Islam außerhalb der staatlichen Gesetze stellen könne. Jedenfalls sei es mit diesem Gesetz gelungen, die Rechte und Pflichten der islamischen Glaubensgemeinschaften in Österreich eindeutig festzuschreiben, die Religionsfreiheit und deren Ausübung in Österreich sicherzustellen und ausländische Einflussnahme hintanzuhalten.

religion.ORF.at/KAP

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