E: Keine Strafe für Geistliche wegen Kindesmissbrauchs

Im Missbrauchsfall eines Messdieners hat das Gericht im südspanischen Granada die Anklage gegen elf der zwölf Beschuldigten fallen gelassen. Wie der zuständige Richter mitteilte, sind die Tatbestände in elf Fällen verjährt.

Die Beschuldigten waren wegen „sexuellen Missbrauchs, Exhibitionismus und der Verschleierung von Beweisen“ angeklagt worden. Nach Angaben des Gerichts wurde die Verfolgung eines weiteren Priesters wegen des schwereren Vorwurfs des „andauernden sexuellen Missbrauchs“ aufrechterhalten. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Opfer war Mitglied von Opus Dei und Messdiener

Die Affäre war im November bekannt geworden, nachdem das Missbrauchsopfer einen Brief an Papst Franziskus geschrieben hatte. Darin beschrieb der heute 25-Jährige detailliert die sexuellen Praktiken und nannte Namen von Tätern und Mitwissern.

Der Papst ordnete daraufhin die Ermittlungen in dem Fall an. Zehn Priester und zwei Laien wurden im Jänner des sexuellen Kindesmissbrauchs zwischen 2004 und 2007 angeklagt. Der junge Mann war Mitglied von Opus Dei und seit seinem siebenten Lebensjahr Messdiener einer Pfarrgemeinde in Granada.

Martyrium ab dem 14. Lebensjahr

Sein Martyrium begann nach eigenen Angaben im Alter von 14 Jahren. Gemäß der Anklageschrift wurde der Bub damals in eine Villa mit Schwimmbecken eingeladen und dort zunächst zu Massagen gezwungen. Später sei er dann von dem Priester und mindestens zwei weiteren Mitgliedern der Gruppe sexuell missbraucht worden. Nach Bekanntwerden des Falls meldete sich ein weiterer, inzwischen 44-jähriger Mann und warf einem der Priester vor, ihn Anfang der 90er Jahre sexuell missbraucht zu haben.

religion.ORF.at/APA/afp