D: Weiter Streit um Schilder mit „Spaghettimonster“

Im Streit um Gottesdienstschilder für die „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ in Templin im deutschen Bundesland Brandenburg hat nun das Gericht das letzte Wort.

Die Anhänger der Bewegung konnten sich am Mittwoch in einem Zivilverfahren am Landgericht Frankfurt (Oder) nicht gütlich mit dem Brandenburger Landesbetrieb Straßenwesen einigen. Es geht um die Aufstellung von Hinweisschildern an den vier Ortseingängen von Templin, auf denen neben der Abbildung des angeblichen göttlichen Wesens die „Nudelmesse“ des Vereins für jeden Freitag um 10.00 Uhr angekündigt wird.

Streit um Werbung für „Nudelmesse“

Der Verein beharrte darauf, dass er im Beisein des Templiner Bürgermeisters Detlef Tabbert mit Vertretern der Behörde am 9. Dezember 2014 eine entsprechende zivilrechtliche mündliche Vereinbarung geschlossen habe. Das bestreitet der Landesbetrieb Straßenwesen, wie Vertreter der Behörde am Mittwoch vor Gericht bekräftigten.

Schild mit Information über "Nudelmessen"

Kirche des Fliegende Spaghettimonsters e. V.

„Nudelmesse“-Hinweisschild

Die Richterin in dem Zivilprozess hat für den 13. April einen Verkündungstermin angesetzt. Der Verein „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ kündigte bereits an, bei einem Scheitern ihrer Klage die nächste Instanz zu bemühen. Die Anhänger der „Spaghettimonster-Kirche“ nennen sich „Pastafari“ oder Pastafarianer.

Führerscheinbild mit Sieb auf dem Kopf

Die Bewegung entstand 2005 in den USA im Zusammenhang mit dem Streit um die Evolutionstheorie im Unterricht an öffentlichen Schulen. Pastafaris haben sich in einigen Ländern auch das Recht erstritten, mit einem Sieb auf dem Kopf auf Führerscheinbildern zu erscheinen. In Österreich tat das 2011 der nunmehrige Nationalratsabgeordnete (NEOS) Niko Alm.

Niko Alm mit Ausweis und Nudelsieb

APA/Georg Huchmuth

Niko Alm: Nudelsieb auf dem Führerschein

Der Antrag der österreichischen „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ auf Rechtspersönlichkeit als religiöse Bekenntnisgemeinschaft war im Juni 2014 negativ entschieden worden. Laut Kultusamt entsprechen die durch die Pastafaris vorgelegten Statuten nicht den formalen Kriterien des österreichischen Bekenntnisgemeinschaftsgesetzes, so die Begründung.

religion.ORF.at/dpa

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