Deutsche Bischöfe: Weitreichende Konsequenzen

Das päpstliche Schreiben „Amoris Laetitia“ hat aus Sicht der deutschen Bischöfe weitreichende Konsequenzen für den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen in der katholischen Kirche.

Seelsorger müssten nun „in jedem einzelnen Fall die besondere Lebenssituation der Betroffenen“ betrachten und könnten dann über eine Zulassung zur Kommunion entscheiden, teilte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) am Freitag mit. „Nur im Blick auf die jeweilige Lebensgeschichte und Realität lässt sich gemeinsam mit den betroffenen Personen klären, ob und wie in ihrer Situation Schuld vorliegt, die einem Empfang der Eucharistie entgegensteht.“

Unterschrieben wurde die Erklärung vom DBK-Vorsitzenden Kardinal Reinhard Marx aus München, vom Berliner Erzbischof Heiner Koch und vom Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode. Sie hatten im vergangenen Herbst in Rom an der vorbereitenden Synode zum Thema Ehe und Familie teilgenommen.

Individuelle Gewissensentscheidungen

Am Freitag veröffentlichte der Vatikan die Schlussfolgerungen des Papstes aus den kontroversen Debatten. Das von Franziskus verfasste, fast 200 Seiten starke Dokument mit dem Titel „Amoris Laetitia“ war von Katholiken in aller Welt mit Spannung erwartet worden. Der Papst hebt darin die Bedeutung individueller Gewissensentscheidungen hervor. Bisher sind Geschiedene nach einer neuen Heirat vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen.

„Wir werden uns in den kommenden Monaten bemühen, die Anregungen und Impulse umzusetzen und für die pastorale Arbeit in Deutschland anzuwenden“, betonen die deutschen Bischöfe. „Wir bitten besonders die Priester, im Geist dieses Textes auf die Menschen zuzugehen, auf die, die sich auf dem Weg zur Ehe befinden, auf die Eheleute, aber auch auf die, deren eheliche Beziehungen missglückt sind und die sich oft von der Kirche alleingelassen vorkommen. Der Tenor dieses Schreibens ist: Niemand darf ausgeschlossen werden von der Barmherzigkeit Gottes.“

religion.ORF.at/dpa

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Deutsche Bischofskonferenz (DBK)