Schweiz: Aufregung um Handschlagsverweigerung

Gibt es ein religiöses Recht darauf, Autoritätspersonen den Handschlag zu verweigern? Seit Tagen wird in der Schweiz über diese Frage diskutiert, weil eine Schule im Kanton Basel-Land zwei muslimischen Schülern einen „Handschlag-Dispens“ eingeräumt hatte.

Als Muslim dürfe sich nur bezeichnen, wer die fünf Gebote des Islam befolge, sagte einer der beiden Burschen der Boulevardzeitung „Blick“ (Samstag-Ausgabe). Der Vater des 16- und des 14-Jährigen, die ihren Lehrerinnen nicht die Hand geben wollen, ist laut „Blick“ Imam der Basler König-Faysal-Moschee.

Justizministerin: „Geht gar nicht“

Während man sich dort nicht zur Affäre äußern will, hält Justizministerin Simonetta Sommaruga mit ihrer Meinung nicht hinterm Berg. „Dass ein Kind der Lehrperson die Hand nicht gibt, das geht gar nicht“, empörte sich die sozialdemokratische Politikerin diese Woche im Schweizer Fernsehen.

„Ihr wollt alle Muslime schlechtmachen, denkt gut darüber nach. Ihr seid alle Lügner“, kontert der Bursche im Facebook-Chat mit „Blick“. Dass die Flagge der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) sein Facebook-Profil ziert, begründet der 15-Jährige mit „dem Lied im Hintergrund“.

Die Schulleitung der Mittelschule Therwil hatte den Burschen erlaubt, auf den üblichen Handschlag mit den Lehrpersonen verzichten zu dürfen. Die beiden jungen Muslime sehen sich in ihrem Glauben kompromittiert, wenn sie Frauen die Hand geben müssen. Die Bildungsdirektorin des Kantons, Monica Gschwind, verteidigte den Dispens als „pragmatisch“, stellte aber klar, dass es sich „nicht um eine dauerhafte Lösung“ handeln könne.

Muslime: Handschlag „theologisch erlaubt“

Auf Distanz zu den beiden Jugendlichen ging auch die Föderation Islamischer Dachorganisationen der Schweiz (FIDS). Ihr Präsident Montassar Benmrad stellte am Freitagabend im Schweizer Fernsehen klar, dass die Schüler kein Recht hätten, ihren Lehrerinnen den Handschlag zu verweigern. Benmrad sagte in der SRF-Sendung „Arena“, „dass die Burschen das aus Respekt machen sollten“. Es brauche aber auch „Dialog“ mit den beiden. Laut einer FIDS-Erklärung ist der Händedruck zwischen Mann und Frau „theologisch erlaubt“.

Im Internet vom Handschlag-„Verbot“ erfahren

Die beiden Schweizer Brüder hätten im Internet vom „Handschlag-Verbot“ erfahren, hieß es am Sonntag laut einer Schweizer Zeitung. „Ich habe diese Regel in einer Internet-Predigt gesehen. Mein Vater hat sie mir dann bestätigt“, sagte einer der beiden (14) der „SonntagsZeitung“. „Sind wir radikal, weil wir die Gebote des Islam befolgen? Das ist doch unsere Pflicht“, ergänzte sein 16-jähriger Bruder.

Gegenüber der „SonntagsZeitung“ wiesen sie Bezeichnungen wie „radikal“ oder „fundamentalistisch“ zurück. Mit Blick auf Berichte von IS-Videos auf ihren Facebook-Profilen versicherten sie, „ganz klar gegen den IS“ zu sein. „Der Islam verbietet es, Zivilisten zu töten“, sagte einer der beiden Burschen.

religion.ORF.at/APA

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