Fußballer Özil vor EM: Ramadan-Fasten „unmöglich“

Der deutsche Fußball-Nationalspieler und gläubige Muslim Mesut Özil wird während der Fußball-Europameisterschaft in Frankreich nicht nach den Fastenregeln im Ramadan leben.

„Das Wetter ist im Sommer zu warm. Wir haben intensive Trainingseinheiten und Spiele. Da ist es für mich unmöglich zu fasten“, sagte Özil der deutschen Tageszeitung „Express“ (Mittwoch-Ausgabe). Auf die Frage, wie sich der am 6. Juni beginnende Fastenmonat Ramadan mit einer Europameisterschaft vereinbaren lasse, antwortete der Profi des FC Arsenal: „Gar nicht.“

Zuletzt hatte sich Özil vor gut einer Woche in Pilgerkleidung vor dem islamischen Heiligtum in Mekka ablichten lassen und damit im Internet und in deutschen Medien große Aufmerksamkeit erhalten.

Fußballer Mesut Özil in Pilgerkleidung in Mekka, Screenshot seiner Facebook-Seite

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Fußballer Mesut Özil in Pilgerkleidung in Mekka auf seiner Facebook-Seite

Grundpfeiler des Islam

Die im Koran verankerte Pflicht zum Fasten während des Ramadans gehört zu den Grundpfeilern des Islam. Im neunten Monat des islamischen Mondkalenders sollen Muslime von Tagesanbruch bis Sonnenuntergang unter anderem auf Essen und Trinken verzichten. Profisportler können ihre Fastenzeit aber außerhalb des Ramadan nachholen.

Nach dem Opferfest ist das Ende des Ramadan das wichtigste Fest im Islam. Der Fastenmonat ist für weltweit etwa 1,6 Milliarden Muslime besonders heilig und mit einem 30 Tage währenden Fasten und der intensiven Hingabe an Allah verbunden. Das Fasten ist eine im Koran verankerte muslimische Pflicht, um Gott nahe zu sein.

Schwieriges Fasten im Sommer

Fällt der Fastenmonat in die Sommerzeit, machten den Gläubigen die hohen Temperaturen zu schaffen, vor allem der Wassermangel kann belastend sein. Dabei sollte das Fastenbrechen am Ende des Ramadan eigentlich ein Freudenfest sein. Mit Id al-Fitr geben Muslime ihrer Freude darüber Ausdruck, dass sie die Entbehrungen des Ramadan - Gläubigen ist es untersagt, von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zu essen, zu trinken und rauchen - gut bewältigt haben. Mit dem Fasten und dem Verzicht auf irdische Genüsse sollen Körper und Seele gereinigt werden.

Neben Alten und Kranken sind aber schwangere und stillende Frauen vom Fastengebot ausgenommen. Ebenso vom Fastenmonat befreit sind Kinder vor der Pubertät, allerdings ist das Fasten „entscheidungsfähiger“ Kinder zulässig. Versäumte Fasttage können durch Almosen aufgewogen werden.

religion.ORF.at/dpa

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