Missbrauch: Brasilianischer Bischof trat zurück

Papst Franziskus hat den Amtsverzicht von Aldo di Cillo Pagotto von Paraiba in Brasilien angenommen. Dieser hatte in seiner Diözese Priester und Seminaristen aufgenommen, die Minderjährige missbraucht haben.

Laut brasilianischen Medienberichten vom Mittwoch war Erzbischof Pagotto bereits vor einem Jahr suspendiert worden, weil er die Priester aufgenommen hatte, die von anderen Bischöfen verstoßen worden seien. Pagotto (66) selbst erkläret stets, er sei Opfer seiner eigenen Naivität geworden, indem er ihnen eine zweite Chance habe geben wollen. Auch der Erzbischof selbst soll den Berichten zufolge unziemliche sexuelle Kontakte gehabt haben. Der Vatikan leitete eine interne Untersuchung ein.

In der vatikanischen Mitteilung vom Mittwoch heißt es, der Papst habe den Rücktritt Pagottos nach Kanon 401 Paragraf 2 des katholischen Kirchenrechts angenommen. Demnach ist ein Bischof „nachdrücklich gebeten“, seinen Rücktritt anzubieten, wenn er wegen „angegriffener Gesundheit oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund nicht mehr recht in der Lage ist, seine Amtsgeschäfte wahrzunehmen“.

Zweiter Fall nach päpstlichem Erlass

Nach der Beurlaubung von Erzbischof Anthony Sablan Apuron (70) von Guam wegen Anschuldigungen sexuellen Missbrauchs am 6. Juni wäre der Fall Pagotto der zweite seit einem Erlass von Papst Franziskus von Anfang Juni. Dieser sieht die Absetzung eines Bischofs vor, der sich einer schweren Sorgfaltspflichtverletzung beim Vorgehen gegen Missbrauch Minderjähriger oder schutzbedürftiger Erwachsener schuldig macht - mehr dazu in Missbrauch: Bischöfe sollen Amt verlieren können.

Solche Fälle werden als schwerer wiegend eingestuft als andere bischöfliche Amtspflichtverletzungen zum Schaden von Einzelnen oder Gemeinschaften. Dort müssen „sehr schwere“ Versäumnisse nachgewiesen werden, um einen Bischof oder gleichrangigen Verantwortlichen aus dem Amt zu entfernen. Die Regelung, veröffentlicht in Form eines sogenannten Motu Proprio mit dem Titel „Come una madre amorevole“ („Wie eine liebende Mutter“), tritt am 5. September in Kraft.

religion.ORF.at/KAP

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