Diskussion über Einfluss der Kirche auf Universitäten

In Österreich hat die katholische Kirche durch das Konkordat großen Einfluss auf Inhalte und Personal der theologischen Fakultäten. Dadurch wird die Autonomie der Universitäten eingeschränkt.

Vor allem die katholische Kirche hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Ernennung bzw. Zulassung von Professoren und Dozenten an den katholisch-theologischen Fakultäten sowie bei deren Studienplänen. Das Verhältnis von Unis und Theologien ist auch Thema der Hochschulgespräche beim Forum Alpbach.

Für den Theologen Heinrich Schmidinger ist die Einflussnahme nur dann gerechtfertigt, wenn die Kirche sich „im Geist der Wissenschaft an den freien Diskurs und die freie Argumentation hält“. In den 1930er-Jahren wurde im Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich festgeschrieben, dass an den katholischen Fakultäten Studienpläne vom Heiligen Stuhl abgesegnet und vor Personalbesetzungen eine „Unbedenklichkeitserklärung“ („nihil obstat“, „Es spricht nichts dagegen“) eingeholt werden muss.

Kirche kann Lehrende absetzen

Außerdem kann die Kirche Lehrende absetzen lassen. Die evangelische Kirche hat indes nur ein Anhörungsrecht bei Berufungen, Lehrende an der Evangelisch-Theologischen Fakultät müssen aber Angehörige der Glaubensgemeinschaft sein. Beim voraussichtlich 2017 startenden Studium der Islamischen Theologie an der Uni Wien ist wie bei den Evangelischen vor der Berufung eines Professors eine „Fühlungnahme“ mit der Glaubensgemeinschaft vorgesehen.

Eingang zur Universität Wien

APA/Herwig Prammer

Eingang zur Universität Wien

Auch in anderen Punkten schränkt das Konkordat die Uni-Autonomie ein: Die von den päpstlichen Hochschulen in Rom verliehenen akademischen Grade in der Theologie sind in Österreich automatisch anerkannt. Ansonsten müssen ausländische Studienabschlüsse in Österreich nostrifiziert werden.

Kirche hat „berechtigtes Interesse“

Der Theologe und Philosoph Schmidinger, seit 2001 Rektor der Universität Salzburg, sieht das Konkordat a priori nicht im Widerspruch zur verfassungsmäßig garantierten Freiheit der Wissenschaft: Die Kirche habe ein berechtigtes Interesse an der Ausbildung derer, die später in ihr tätig sein werden. Dass das Konkordat in der Praxis auch die Möglichkeit bietet, kritische Lehre und Forschung zu unterbinden, sei freilich „für unser heutiges Wissenschafts- und Universitätsverständnis ein Problem“.

Tatsächlich wird das sogenannte „nihil obstat“ in der Praxis keineswegs immer erteilt. An der Universität Salzburg habe es zwar in den vergangenen Jahren keine Einsprüche gegeben, aber: „Es gibt durchaus Schwierigkeiten.“ Kritisch sieht Schmidinger dabei jene Fälle, bei denen die Kirche „von oben herab“ handelt, indem sie das „nihil obstat“ ohne Angabe von Gründen verweigert und den Betroffenen keine Möglichkeit zur Replik gibt.

Grundlage für eine gute Zusammenarbeit müsse immer sein, dass die Kirche sich an die Spielregeln der Wissenschaft hält: „Wenn sich die Kirche bei der Nutzung des Konkordats und der Rechte, die sie hat, nicht im Geiste der Wissenschaft an den freien Diskurs und die freie Argumentation hält, vergeht sie sich nicht zuletzt an Grundrechten des Menschen und untergräbt ihre Zukunft an den Universitäten. An einer autonomen Universität würde sich das irgendwann niemand mehr bieten lassen“, so Schmidinger.

Theologie im Spannungsfeld

Heinz Faßmann, Vizerektor für Forschung und Internationales der Uni Wien, sieht die Theologie an den Universitäten generell in einem Spannungsfeld. Immerhin sei der Kern des Glaubens letztlich durch wissenschaftliche Methoden weder beleg- noch falsifizierbar, der bekennende Teil der Theologie unterscheide sich damit von allen anderen Wissenschaften. „Hätten wir nicht eine historische Verankerung der Theologien in Universitäten, würde man heute vielleicht das Fächerspektrum einer Universität anders planen.“

Andere Religionsgemeinschaften ohne Vetorecht

Vor allem die historisch bedingten starken Einflussmöglichkeiten der katholischen Kirche über das Konkordat sind für Faßmann „kein Modellfall, dem nachzueifern ist“. Die Gesetze für die Evangelische und Islamische Glaubensgemeinschaft, die die Unis nur zu einer „Fühlungnahme“ vor Personalentscheidungen verpflichten, seien „wesentlich vernünftiger und akzeptieren in weit höherem Ausmaß die Autonomie der Universitäten“. In der Praxis werde die Uni Wien hier Personalentscheidungen ankündigen, eine Reaktion abwarten und auf diese reagieren - ein Vetorecht hätten diese Religionsgemeinschaften aber nicht.

„Modernisierung einfordern“

Bei der Alpbach-Gesprächsrunde erwartet sich Faßmann nicht nur eine Diskussion über Theologie an den Universitäten, sondern auch über den Beitrag der Religionen zum gesellschaftlichen Frieden insgesamt. „Wir müssen sicherlich über die Vorstellung sprechen, wie in einer liberalen und säkularen Gesellschaft das Verhältnis von Theologien und Religionen zu Staatlichkeit aussehen soll. Hier gibt es einen gewissen Handlungsdruck, insbesondere beim Islam. Diese Form von Modernisierung wird einzufordern sein.“

Selten, aber doch Eingriffe

Die katholische Kirche greift de facto selten, aber doch in die personelle Autonomie der Unis ein. Das zeigt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen Sigrid Maurer durch Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP). Seit 2002 wurde einmal die Zustimmung zur Berufung eines Professors verweigert. Außerdem wurde ein Professor abberufen - weil er nach seiner Scheidung erneut heiratete.

An den katholisch-theologischen Fakultäten in Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg wurden seit 2002 38 Berufungen durchgeführt. 37-mal gab es das „nihil obstat“, einmal wurde es verweigert - bei der Besetzung der Professur für Dogmatik an der Uni Wien. Erst als die Universität einen anderen Kandidaten vorschlug, gab es die Zustimmung der Kirche.

Absetzung wegen Scheidung

Auch an der Uni Wien kam es zur Enthebung eines Professors: Erzbischof Christoph Schönborn forderte 2012 die Absetzung des Lehrenden aufgrund dessen Scheidung und anschließender (staatlicher) Wiederverheiratung. Dem folgte ein inneruniversitärer Streit: Die Fakultät warf dem Professor vor, durch seinen Schritt die Enthebung provoziert zu haben, um in Frühpension gehen zu können - hätte er sich um eine Annullierung seiner Ehe bemüht, wäre er eventuell um die Absetzung herumgekommen.

Die Uni Innsbruck wiederum hat sich der Jesuiten-Förderung an der Katholisch-Theologischen Fakultät verschrieben: Geeigneten Jesuiten ist demnach bei Berufungen der Vorzug zu geben - und zwar nicht nur bei gleicher Qualifikation, sondern sogar schon dann, wenn er nur prinzipiell für eine Professur geeignet ist.

Für Maurer zeigen diese Fälle, „dass der Einfluss insbesondere der Katholischen Kirche auf die Universitäten real ist“: „Eine solche Einschränkung der Freiheit der Wissenschaft ist weder mit der Verfassung noch mit einem modernen Wissenschaftsverständnis vereinbar und müsste eigentlich den Protest der autonomen Universitäten auf sich ziehen“, so Maurer.

religion.ORF.at/APA

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