Klasnic zu Opferschutzkommission: „Kein Schlussstrich“

„Es kann und darf keinen Schlussstrich geben“, so Waltraud Klasnic, die nach sechs Jahren als Vorsitzende der von der katholischen Kirche eingesetzten Unabhängigen Opferschutzkommission („Klasnic-Kommission“) ihre Aufgabe noch nicht erfüllt sieht.

Ihre Tätigkeit sieht Klasnic noch lange nicht abgeschlossen, denn der Weg der Versöhnung sei ein langer, wie sie in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „miteinander“ zitiert wird. 2010 wurde die ehemalige steirische Landeschefin Klasnic vom Wiener Erzbischof, Kardinal Christoph Schönborn, beauftragt, als Opferschutzanwältin die Aufarbeitung der Fälle von Gewalt und sexuellem Missbrauch in der Kirche zu begleiten.

Finanzielle Entschädigung „nur Geste“

Auf ihrer Prioritätenliste stehen nach wie vor „die Aufarbeitung leidvollster Vergangenheit, die aktuelle Hilfe für Betroffene und die Bewusstseinsbildung und Prävention“. Finanzielle Entschädigung für die Opfer könne „immer nur eine Geste“ sein, „weil das Leid nie materiell abgegolten werden kann“.

Die Vorsitzende der "Unabhängigen Opferschutzkommission", Waltraud Klasnic

APA/Roland Schlager

Die Vorsitzende der Opferschutzkommission, Waltraud Klasnic

Geld steht „immer am Schluss“

Das Geld stehe auch „immer erst ganz am Schluss der Wünsche“ der Betroffenen. In erster Linie gehe es um die Anerkennung als Opfer und darum, das Schweigen brechen zu können. Für viele sei die jeweilige diözesane Ombudsstelle die erste Stelle, „die einem wirklich zuhört und bereit ist, das Gehörte ernst zu nehmen und im Rahmen des Möglichen zu helfen“.

Routine sei auch nach sechs Jahren noch nicht eingekehrt - „das kann es bei diesem aufwühlenden Thema nie geben“. Jedes einzelne Gespräch sei immer anders, „weil es um den jeweiligen Menschen und seine Würde geht“.

Kein Einfluss seitens der Kirche

Die Zusammenarbeit mit der Kirche bewertet Klasnic positiv. Kritik an mangelnder Unabhängigkeit der Kommission sieht sie als nicht gerechtfertigt: Bisher habe es „keinen einzigen Fall“ gegeben, „bei dem Vertreter der Kirche versucht haben, auf unsere Entscheidungen Einfluss zu nehmen“. Vielmehr seien alle Beschlüsse der Kommission 1:1 von der gemeinsam von Bischofskonferenz und männlichen und weiblichen Ordenskonferenzen geschaffenen „Stiftung Opferschutz“ umgesetzt worden.

Bisher befasste sich die Opferschutzkommission mit mehr als 1.500 Fällen. Es wurden ein opferorientiertes „Entschädigungsmodell“ entwickelt, das keine Verjährungsfristen kennt. Angeboten wird u. a. ein Clearingverfahren mit erfahrenen Traumapsychologen, therapeutische Hilfestellungen meist in Form von Therapieeinheiten bei Psychologen und finanzielle Hilfestellungen.

Zahlungen von 5.000 bis 25.000 Euro

Diese sind in Kategorien zwischen 5.000 und 25.000 Euro sowie darüber hinausgehenden Zahlungen eingestuft. Insgesamt konnten bis zum Ende des ersten Halbjahres 2016 rund 1.500 positive Entscheidungen mit über 18 Millionen Euro zuerkannter Finanzhilfe und therapeutischer Hilfe im Gegenwert von mehr als 4,5 Millionen Euro getroffen werden.

Die Österreichische Bischofskonferenz hat darüber hinaus zuletzt die für alle Diözesen und Ordensgemeinschaften geltende Rahmenordnung („Die Wahrheit wird euch frei machen. Maßnahmen, Regelungen und Orientierungshilfen gegen Missbrauch und Gewalt“) aktualisiert und veröffentlicht.

religion.ORF.at/KAP

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