Vatikan: Asche Verstorbener ausstreuen bleibt verboten

Die Aufbewahrung der Asche Verstorbener in Wohnräumen, das Ausstreuen in der Natur oder ihre Verarbeitung in Schmuckstücken sowie anderen Erinnerungsgegenständen sind nach katholischer Lehre nicht gestattet.

Mit einer neuen Instruktion schafft der Vatikan Klarheit für den Umgang mit der Asche Verstorbener. Demnach muss die Asche an „einem heiligen Ort“ aufbewahrt werden, etwa auf Friedhöfen oder in Kirchen, heißt es in der Ende Oktober veröffentlichten Instruktion „Ad resurgendum cum Christo“ (Zur Auferstehung mit Christus) der vatikanischen Glaubenskongregation. Thema sind die „Beerdigung der Verstorbenen und die Aufbewahrung der Asche im Fall der Feuerbestattung“.

Neue Ideen verbreiten sich

Das Dokument, das der deutsche Glaubenspräfekt Kardinal Gerhard Ludwig Müller vorstellte, trage der Tatsache Rechnung, dass eine Feuerbestattung mittlerweile stark verbreitet sei und sich auch neue Ideen verbreiteten, „die dem Glauben der Kirche widersprechen“. Die neue Instruktion solle die „lehrmäßigen und pastoralen Gründe“ für eine vorrangige Erdbestattung darlegen, an der die Glaubenskongregation in Erinnerung an den Tod und das Begräbnis Jesu weiter festhält. Gleichzeitig würden auch Normen für die Aufbewahrung der Asche im Fall einer Feuerbestattung festgelegt.

Ein Mann in einem Wald hält eine Urne in der Hand

APA/Barbara Gindl

Die Asche Verstorbener darf laut katholischer Kirche nicht verstreut werden

Die neue Instruktion untersagt prinzipiell die Aufbewahrung der Asche Verstorbener in Wohnungen. Ausnahmen seien nur bei „schwerwiegenden und außergewöhnlichen Umständen, die von kulturellen Bedingungen lokaler Natur abhängen“ möglich, heißt es in dem Text. In jedem Fall müssten „Ehrfurcht und angemessene Bedingungen der Aufbewahrung“ gewährleistet sein.

Gegen Bestattungsformen, die eine pantheistische, naturreligiöse oder nihilistische Deutung nahelegen, hat die katholische Kirche grundlegende Vorbehalte. Bei Kremationen und Urnenbestattungen wirkt die katholische Kirche mit, sofern diese nicht aus Gründen erfolgen, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen.

Nicht erfreut über „Friedwälder“

Befragt zu einer Bestattung in einem der in Mode gekommenen „Friedwälder“ sagte Kardinal Müller bei der Präsentation, die katholische Kirche könne das zulassen, wenn es nicht anonym erfolge. Die deutschen Bischöfe seien jedoch über diese Begräbnisform nicht erfreut. Aber mit Namensnennung des Verstorbenen und eindeutiger Kennzeichnung des Ortes sei dies möglich, sagte der Präfekt der Glaubenskongregation. Eine anonyme Bestattung widerspreche dem christlichen Glauben.

Einäscherungen waren seit der Antike für Christen verboten. Mit der Ausbreitung des Christentums wurde die Feuerbestattung zugunsten der Erdbestattung zurückgedrängt. Begründet wurde das biblisch; im Alten Testament wird Feuerbestattung als schwere Schande bezeichnet. Zudem sah die Kirche darin eine Leugnung der leiblichen Auferstehung Jesu und der Erlösten.

Ablehnung von Feuerbestattung im Mittelalter

Es ging also um einen Bestandteil des Erlösungsglaubens, woraus sich eine bewusste Ablehnung der heidnischen Praxis der Feuerbestattung ableitete. Kaiser Karl der Große stellte auch für das germanische Gebiet mit dem Capitulare von Paderborn im Jahr 785 die Feuerbestattung als Sitte der Heiden unter Strafe.

In den protestantischen Staaten des Deutschen Reiches und den reformierten Kantonen der Schweiz, wurde die Feuerbestattung ab 1877 erlaubt. Sich von der katholischen Kirche und den Katholiken abheben zu können, die sich vehement gegen die Feuerbestattung aussprachen, spielte dabei eine wesentliche, wenn auch noch nicht breitenwirksame Rolle. Erst im Juli 1963 erlaubte der Vatikan auch katholischen Christen Einäscherungen.

religion.ORF.at/KAP

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