Wiederverheiratete: Kardinäle wollen Klärung

Vier Kardinäle haben an Papst Franziskus appelliert, mehr Klarheit über den kirchlichen Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen zu schaffen. Sie klagen über widersprüchliche Interpretationen.

Nach dem päpstlichen nachsynodalen Schreiben „Amoris laetitia“ gebe es „eine ernste Verunsicherung vieler Gläubiger und eine große Verwirrung“, heißt es in einem Brief, den die in Denver (USA) angesiedelte „Catholic News Agency“ (CNA) am Montag im Wortlaut veröffentlichte.

Widersprechende Interpretationen

Unter Theologen, Bischöfen und Gläubigen gebe es einander widersprechende Interpretationen. Die Unterzeichner bitten den Papst, „die Ungewissheiten zu beseitigen und Klarheit zu schaffen“. Sie selbst lassen Zweifel daran erkennen, dass eine Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen nun möglich sei.

Unterzeichner sind der emeritierte Erzbischof von Bologna, Carlo Caffarra, gefolgt von Raymond Burke (Malteserorden) und den beiden deutschen Kardinälen Walter Brandmüller und Joachim Meisner.

Kardinal Raymond L. Burke

Reuters/Stefano Rellandini

Kardinal Raymond Burke ist einer der vier Geistlichen, die an den Papst schrieben

„Keine Gegner“ des Papstes

Die Unterzeichner betonen, dass sie keine „Gegner des Heiligen Vaters“ seien. Ihre Anfrage entspringe vielmehr „der tiefen kollegialen Verbundenheit mit dem Papst und aus der leidenschaftlichen Sorge für das Wohl der Gläubigen“. Mit ihrer Bitte, Mehrdeutigkeiten zu zerstreuen, wollten sie „Spaltungen und Entgegensetzungen vorbeugen“.

Die Kardinäle legen dem Papst insgesamt fünf Punkte mit Bitte um Klärung vor. Hierbei geht es neben dem Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene auch um grundsätzliche Fragen, etwa ob die von Johannes Paul II. (1978-2005) verkündete Lehre von ausnahmslos gültigen absoluten moralischen Normen weiter Bestand hat.

Fragen zur Sünde

Weitere Anfragen betreffen das Verständnis von Sünde und die Gewichtung der äußeren Umstände für die moralische Bewertung einer Handlung im Licht von „Amoris laetitia“. Die Unterzeichner wollen wissen, ob man nach diesem päpstlichen Schreiben weiter von einer „objektiven Situation der habituellen schweren Sünde sprechen“ könne. Mit Blick auf die äußeren Umstände einer Handlung fragen sie, ob diese einen in sich „sittenlosen Akt“ zu einer vertretbaren Handlung machen können.

Die Fragen sind laut dem Brief nach einer alten Kurienpraxis als „dubia“ (lateinisch für „Zweifel“) formuliert, die als Antwort nur ein „Ja“ oder „Nein“ erfordern. Der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, hat sich in der Debatte über den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen nach „Amoris laetitia“ noch nicht eindeutig positioniert.

religion.ORF.at/KAP

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