Kritik an „Kopftuchgebot“ für Musliminnen

Ein Bericht in der Zeitung „Österreich“ über ein „Kopftuchgebot“ der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) für Musliminnen sorgt für teils heftige Kritik und Unverständnis.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) hatte in einem „Beschluss“ auf ihrer Website bekanntgegeben, das Tragen von Kopftüchern für Frauen sei „ein religiöses Gebot“ – und zwar auch für Mädchen ab der Pubertät.

Ablehnung bei Kurz und Duzdar

Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) und Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) reagierten darauf ebenfalls in „Österreich“ (Montag-Ausgabe). „Als Integrationsminister muss ich klar sagen: Eine Verpflichtung zum Kopftuch lehnen wir ab! Ich fordere die IGGiÖ auf, zu sagen, ob sie bei der Empfehlung auf ihrer Website bleibt“, so Kurz.

SPÖ-Staatssekretärin Muna Duzdar

APA/Georg Hochmuth

Ein Kopftuchgebot für Musliminnen ist „nicht akzeptabel“, so Staatssekretärin Muna Duzdar

Staatssekretärin Duzdar formulierte: „Eine solche Positionierung ist ein Angriff auf die Freiheit und Selbstbestimmung der Frauen. Ich lehne sie zutiefst ab. Es ist nicht akzeptabel, dass Frauen und Mädchen in ihrer Freiheit eingeschränkt werden und Männer ihnen vorschreiben wollen, wie sie zu leben und sich zu kleiden haben.“

„Klarstellung“ durch IGGÖ-Präsidenten

Ibrahim Olgun, Präsident der IGGÖ, reagierte umgehend mit einer „Klarstellung“, die auf der Homepage der Glaubensgemeinschaft veröffentlicht wurde. Olgun sieht darin die IGGÖ als „Spielball der Politik“ missbraucht und die eigentliche Botschaft „verkehrt“ dargestellt. In der medialen Darstellung sei der Eindruck entstanden, die IGGÖ zwinge ihre weiblichen Mitglieder, Kopftuch zu tragen. Das sei nicht der Fall, so Olgun.

Ibrahim Olgun, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), am Montag, 19. September 2016, während einer Pressekonferenz in Wien

APA/Herbert Neubauer

IGGÖ-Präsident Ibrahim Olgun

Der Beratungsrat der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich habe zum Thema „Die Stellung der Verhüllung im Islam“ eine Stellungnahme abgegeben, welche auf der Homepage veröffentlicht wurde, schreibt Olgun. „Darin wird ausgeführt, dass für weibliche Muslime ab der Pubertät in der Öffentlichkeit die Bedeckung des Körpers, mit Ausnahme von Gesicht, Händen und nach manchen Rechtsgelehrten Füßen, ein religiöses Gebot (fard) und damit Teil der Glaubenspraxis ist.“

Den „wahren“ Islam predigen

Der theologische Beratungsrat der IGGÖ betonte in seiner Verhüllungs-Stellungnahme, dass es sich beim Kopftuch „und generell bei der Kleidung der muslimischen Frau“ nicht um ein politisches oder religiöses „Symbol“ (sondern um ein Gebot, Anm.) handle. Der Beschluss wurde bereits am 16. Februar verfasst und soll eine der ersten Stellungnahmen des Beratungsrats sein.

Dieser wird aktiv, wenn mehrere Muslime innerhalb der Glaubensgemeinschaft Fragen zur Glaubenspraxis haben, eine solche Stellungnahme ist daher nicht verbindlich für die Mitglieder.

Obwohl der Rat aus religiöser Sicht die Freiheit der Frau unterstreiche, auch eine Gesichtsbekleidung zu tragen, gebe er eine klare Empfehlung ab, das Gesicht nicht zu bedecken, so Olgun. Die IGGÖ werde jedenfalls weiterhin „den wahren – von Freiwilligkeit und Überzeugung geleiteten – Islam predigen“.

religion.ORF.at/APA

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