Russland: Verurteilung nach Verbot der Zeugen Jehovas

Ein dänisches Mitglied der Zeugen Jehovas ist in Russland laut einem Vertreter der Religionsgemeinschaft, Jaroslaw Siwulski, wegen „Extremismus“ zu zwei Monaten Haft verurteilt worden. Die Zeugen Jehovas sind in Russland seit April verboten.

Der Mann sei am Donnerstagabend in der Stadt Orel 350 Kilometer südlich von Moskau zusammen mit 50 weiteren Zeugen Jehovas von bewaffneten Vertretern des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB festgenommen worden, sagte Siwulski am Montag der Nachrichtenagentur AFP.

Bis auf ihn seien alle Teilnehmer der Versammlung wieder freigelassen worden. Am Freitag sei der Mann von einem örtlichen Gericht wegen „Teilnahme an extremistischen Aktivitäten“ schuldig gesprochen und zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Sein Anwalt habe Berufung eingelegt. Es sei das erste Mal seit dem Ende der Sowjetunion, dass ein Zeuge Jehovas zu einer Haftstrafe verurteilt worden sei, sagte Siwulski.

Als „extremistisch“ eingestuft

Das Oberste Gericht in Moskau hatte die Zeugen Jehovas im April auf Antrag des Justizministeriums verboten. Es berief sich dabei auf ein Gesetz, welches das Verbot „extremistischer Organisationen“ zulässt.

Die Zeugen Jehovas, die bisher 395 Zentren in ganz Russland unterhielten, wurden dort seit 1996 wiederholt beschuldigt, mit aggressiven Methoden Gläubige anzuwerben. Wegen des Vorgehens der Behörden gegen die Religionsgemeinschaft wurde Russland bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu Schadenersatzzahlungen verurteilt. Dabei wurde unter anderem auf Verstöße gegen Grundrechte wie Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit verwiesen.

religion.ORF.at/APA/AFP

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