NGO-Kritik an „Schikanen gegen pflegende Angehörige“
Die NGOs sprechen sich aus für eine österreichweite Regelung und Rechtssicherheit für die Betroffenen in Analogie zur Abschaffung des Pflegeregresses. Menschen, die von sozialer Not betroffen sind, fragten sich zurecht: „Wer sieht unsere Ängste und Sorgen?“.
Nach Beobachtung der Armutskonferenz gibt es zahlreiche Mängel in der Mindestsicherung, „die sich nicht nach den Kampagnen der Parteibüros richten“: fehlende Soforthilfe, Aufwand bei Menschen mit Behinderungen, veralteter Unterhalt, schlechter Vollzug, mangelnde Hilfe bei Gesundheitsproblemen, nicht leistbares Wohnen. Für „viele vergessene und verschwiegene Probleme in der Mindestsicherung“ wäre es „höchste Zeit, sie in den Blick zu nehmen“, hieß es.
Menschen mit Behinderung betroffen
Übersehen werde z.B. oft, dass in den meisten Bundesländern der Mindestsicherung auch dafür dient, ein finanzielles Existenzminimum für Menschen mit so genannter erheblicher Behinderung sicherzustellen, wenn diese in Privathaushalten leben.
APA/Herbert Pfarrhofer
Wenn - wie jüngst - durch Einrechnung des Pflegegeldes die Mindestsicherung gekürzt wird, trifft dies laut Diakonie und Armutskonferenz vor allem pflegende Angehörige, Alleinerziehende und Menschen mit Beeinträchtigungen.
Pflegegeld als Einkommen gerechnet
Illustriert wird das an folgendem Fallbeispiel: Eine alleinerziehende Mutter lebt gemeinsam mit ihrem behinderten Kind in einer Mietwohnung, die Betreuung und Pflege leistet die Mutter selbst - „weil nicht anders möglich, weil kein Platz in einer Einrichtung, weil keine mobilen Dienste verfügbar sind oder auf Grund persönlicher Betreuungsentscheidung“.
Nach der jetzigen „Mindestsicherungs-Logik“ mit verfügten Deckelungen werde das Pflegegeld des Kindes zum Einkommen der Mutter, Folge davon sei eine Kürzung der Mindestsicherung.
Jedes Bundesland anders
Für Betroffene verwirrend und nicht nachvollziehbar: Jedes Bundesland habe einen anderen Vollzug, so die Diakonie und die Armutskonferenz. Außerdem: Die Länderregelungen seien meist gar nicht gesetzlich verankert, Erlässe oder Vollzugsanordnungen seien „nicht transparent“.
Wenn jedoch alles in der Entscheidungskompetenz der Verwaltung liegt, bedeute das für die Betroffenen die Gefahr von Willkür und Rechtsunsicherheit. Auch die Caritas, wie die Diakonie Mitglied der Armutskonferenz, forderte in der Vergangenheit eine Verbesserung der Situation für Betroffene.
religion.ORF.at/KAP
Mehr dazu:
- Caritas begrüßt Wiener Weg bei Mindestsicherung
(religion.ORF.at; 20.06.2017) - Mindestsicherung: Diakonie und Caritas enttäuscht
(religion.ORF.at; 09.11.2016)