Sterbehilfe: Vatikan macht Druck auf Orden in Belgien

Der Vatikan hat einem Medienbericht zufolge den in Belgien tätigen Orden „Broeders van Liefde“ ultimativ aufgefordert, von aktiver Sterbehilfe in seinen psychiatrischen Kliniken abzurücken.

Für eine entsprechende Erklärung der Ordensverantwortlichen in Belgien habe der Vatikan mit Billigung des Papstes eine Frist bis Ende August gesetzt, sagte Rene Stockman, der Generalobere des in 31 Ländern aktiven Ordens, dem US-amerikanischen Catholic News Service (Dienstag, Ortszeit).

Aberkennung von Ordensstatus droht

Brüder, die sich weigerten, hätten mit kirchenrechtlichen Sanktionen zu rechnen, hieß es weiter. Auch eine Aberkennung des Ordensstatus für die ganze Gemeinschaft sei nicht ausgeschlossen. Der Orden dürfe „unter keinen Umständen aktive Sterbehilfe länger als Lösung für menschliches Leid“ in Betracht ziehen.

Die Peterskirche im Vatikan

APA/AP/Gregorio Borgia

Der Vatikan stellt dem Orden „Broeders van Liefde“ die Rute ins Fenster

Nun müssen alle Mitglieder des Leitungsrats des Ordens in Belgien schriftlich versichern, dass sie „vollauf die Sichtweise der Lehre der katholischen Kirche unterstützen“, nach der das Leben unter allen Umständen von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende zu schützen sei.

„Aktive Sterbehilfe nicht akzeptieren“

Stockman steht an der Spitze des Ordens, der den Angaben zufolge in Belgien 15 psychiatrische Zentren betreibt. Der Generalobere hatte sich bereits vor Monaten deutlich gegen das Vorgehen des belgischen Ordens ausgesprochen. „Wir können nicht akzeptieren, dass aktive Sterbehilfe in den Mauern unserer Institution durchgeführt wird“, sagte Stockman.

Der belgische Orden hatte Ende April publik gemacht, dass er aktive Sterbehilfe bei psychischen Leiden nicht mehr grundsätzlich ausschließe. „Wir nehmen das unerträgliche und aussichtslose Leiden und die Bitte um aktive Sterbehilfe von Patienten ernst“, hieß es damals in einer Erklärung des Ordens. Die Kongregation „Broeders van Liefde“ betreibt in Belgien mehrere Schulen, psychiatrische Kliniken und Pflegeheime. Die Gemeinschaft wurde 1807 von einem Priester in Gent gegründet.

In Belgien unter Umständen möglich

In Belgien ist aktive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen kein Straftatbestand. Auch Patienten mit „unerträglichen“ psychischen Leiden können Sterbehilfe beantragen. Seit Februar 2014 gibt Belgien zudem als erstes Land weltweit für aktive Sterbehilfe keine Altersgrenze mehr vor. Auch unheilbar kranke Kinder können unter bestimmten Umständen aktive Sterbehilfe erhalten.

religion.ORF.at/KAP/KNA

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