Nepal: Strafe für Zwangsisolation bei Menstruation
Wer gegen das Isolationsverbot für Menstruierende verstößt, muss künftig 25 Euro zahlen, zudem droht eine Haftstrafe von bis zu drei Monaten. Das Gesetz beschreibt den Brauch als „Diskriminierung“ und „unmenschlich“. Es soll in einem Jahr in Kraft treten. Vor allem in abgelegenen Gegenden im Westen Nepals wird der Brauch noch praktiziert.
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Durch Menstruation „unrein“
Frauen werden dort während ihrer Menstruation und nach der Kindesgeburt als „unrein“ betrachtet. In dieser Zeit wird ihnen verboten, Essen, religiöse Symbole, Vieh und Männer zu berühren. Sie dürfen außerdem nicht nach Hause, sondern müssen anderswo, etwa in einfachen Hütten, schlafen.
Frauenrechtlerin skeptisch
Nepals Oberster Gerichtshof hatte das eigentlich schon vor mehr als zehn Jahren verboten, doch gab es auch nach dem Gerichtsurteil kein Gesetz, das die Praxis bestraft. Frauenrechtlerin Pema Lhaki kritisierte das Gesetz allerdings als nicht anwendbar, da es auf tief verwurzelte Glaubensvorstellungen abziele - und diese seien schwieriger zu ändern.
Erst im vergangenen Monat war ein Mädchen gestorben, weil es während der Zwangsisolation in einer Hütte von einer Schlange gebissen wurde. Auch aus dem Jahr 2016 sind zwei ähnliche Fälle bekannt. Menschenrechtsaktivisten vermuten, dass viele derartige Todesfälle gar nicht erst gemeldet werden.
religion.ORF.at/APA/AFP
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