Stift Klosterneuburg: Missbrauch nicht vertuscht

Die Augustiner-Chorherren des Stiftes Klosterneuburg in Niederösterreich haben am Dienstag in einer Aussendung den Vorwurf der Vertuschung eines Missbrauchsfalles zurückgewiesen.

Das Magazin „profil“ hatte in seiner Montag-Ausgabe von sexuellem Missbrauch im Stift Klosterneuburg (Bezirk Tulln), der sich im Jahr 1991 ereignet haben sollte, berichtet. Der Fall wurde bekannt, da der Geistliche erneut einen Buben missbraucht haben soll.

Der Pressesprecher des Stifts, Walter Hanzmann, sagte ebenfalls am Dienstag im Gespräch mit religion.ORF.at, dass im „profil“-Artikel unter anderem die Jahreszahl falsch sei: Der Vorfall habe sich laut Stiftsakten im Jahr 1993 ereignet. „Wir bedauern sehr, dass der Missbrauch im Jahr 1993 durch den damaligen Augustiner-Chorherren W. Veix stattfand“, so Hanzmann in der Aussendung. „Jeglicher Missbrauch, und erst recht der von Kindern oder Jugendlichen, ist nicht zu entschuldigen und gehört geahndet“, wird der heutige Propst des Stiftes Klosterneuburg, Generalabt Bernhard Backovsky, zitiert.

„Innerhalb von sechs Tagen reagiert“

Als der Missbrauch am 2. Oktober 1993 im Stift bekannt wurde, habe man innerhalb von sechs Tagen reagiert und „Herrn Veix bereits am 8. Oktober 1993 suspendiert“. Unmittelbar danach sei er aufgefordert worden, aus dem Orden auszutreten. Das habe bedeutet, in Rom um Dispens seiner im Orden abgelegten Gelübde anzusuchen. Andernfalls, so das Stift, wäre ein kirchenrechtliches Entlassungsverfahren eingeleitet worden, das allerdings eine längere Vorgehensweise bedeutet hätte.

Stift Klosterneuburg

Michael Zechany

Stift Klosterneuburg

„Bis zu seinem Austritt, der per Weisung aus Rom erfolgen muss, war das Stift jedoch kirchenrechtlich für seinen Unterhalt verpflichtet und entfernte ihn aus dem Stift in eine Wiener Wohnung. Diese Verantwortung endete mit seinem Austritt im Jahre 1994“, so die Aussendung weiter.

Keine negative Auskunft

Vor seinem Eintritt habe sich das Stift Klosterneuburg über Herrn Veix im Priesterseminar in Trier erkundigt, von dort aber keine negative Auskunft erhalten, die eine Aufnahme in das Noviziat des Stiftes in Frage gestellt hätte. „Während seiner Zugehörigkeit zum Stift gab es bis zum Bekanntwerden des Missbrauchs keine Vorfälle, die eine Beendigung seiner Zugehörigkeit erfordert hätte.“

Von seiner Priesterweihe durch den Bischof von Oradea habe das Stift nichts gewusst. „Wir wurden auch nicht kontaktiert. Es ist festzuhalten, dass der damalige Novizenmeister und heutige Generalabt Propst Bernhard Backovsky keinerlei Bemühungen unternahm, um eine Priesterweihe des Herrn Veix in irgendeiner Weise zu ermöglichen. Hätte sich die Diözese Oradea im Stift Klosterneuburg erkundigt, wäre Herr Veix nie zum Priester geweiht worden. Es erfolgte weder seitens des Bistums Basel noch des Bistums Würzburg eine Anfrage im Stift betreffend Veix.“

Da das Stift von dieser Priesterweihe ebenso wenig gewusst habe wie von seiner Beschäftigung in Basel und Würzburg, habe das Stift auch keine Möglichkeit gehabt, die Diözesen Basel und Würzburg zu warnen.

Keine zivilrechtliche Anzeige

Zum Vorwurf der nicht erfolgten Anzeige sei festzuhalten: „Es wurde zwar Rom von dem Vorfall informiert, aber keine zivilrechtliche Anzeige erstattet, da die Mutter des Kindes dies nicht wollte, um ihr Kind nicht weiter zu belasten und den Missbrauch nicht öffentlich bekannt werden zu lassen. Es sollte jedoch unbedingt sichergestellt werden, dass Herr Veix aus dem Stift entfernt wird, was auch innerhalb von 6 Tagen mit aller Konsequenz des Kirchenrechtes erfolgte.“

Die Aussendung endet mit den Worten: „Das Stift Klosterneuburg lehnt das Verhalten des Herrn Veix aufs Entschiedenste ab. Es ist keinesfalls entschuldbar und zutiefst verwerflich.“

religion.ORF.at

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