Neue Details über Tod von Johannes Paul I.

Zum Tod des „33-Tage-Papstes“ Johannes Paul I. sind bisher unbekannte Details aufgetaucht. Demnach klagte der Papst wenige Stunden vor seinem Tod am 28. September 1978 über starke Schmerzen im oberen Brustbereich, wollte aber keinen Arzt rufen lassen.

Das stützt die offizielle Darstellung, nach der Johannes Paul I. einem Herzinfarkt erlag. Das unerwartet frühe Ende des Pontifikats von Albino Luciani (1912-1978) hatte Spekulationen über eine mögliche Ermordung wachgerufen.

Papst Johannes Paul I. mit seinem späteren Nachfolger Karol Wojtyla

Reuters/Vatican

Papst Johannes Paul I. mit seinem späteren Nachfolger Karol Wojtyla

Dokumente im Rahmen des Seligsprechungsverfahrens

Die neuen Erkenntnisse fußen auf zuvor nicht veröffentlichten Dokumenten, die jetzt von der Vize-Anwältin des Seligsprechungsverfahrens für Johannes Paul I., Stefania Falasca, in einem Buch veröffentlicht werden („Papa Luciani - Chronik eines Todes“).

Der Vatikan-Korrespondent Andrea Tornielli zitierte Inhalte des am Dienstag erscheinenden Bands am Wochenende vorab in der Onlineausgabe der italienischen Tageszeitung „La Stampa“.

Notiz des päpstlichen Leibarztes

Laut Falasca findet sich die Notiz über die Schmerzattacke, die Johannes Paul I. im Beisein seines Sekretärs John Magee erlitt, in dem Bericht des päpstlichen Leibarztes Renato Buzzonetti für das vatikanische Staatssekretariat unmittelbar nach dem Papsttod.

Der Band dokumentiert neben Krankenakten von Luciani, dem späteren Johannes Paul I., auch Zweifel der Kardinäle an der Todesursache: So befragten die Papstwähler vor dem neuerlichen Konklave Mediziner nach möglichen Anzeichen für eine Fremdeinwirkung.

Am Erscheinungstag des Buchs von Falasca tagt im Vatikan eine Sitzung der Heiligsprechungskongregation zum Verfahren Johannes Pauls I. Noch am Dienstag selbst oder am Mittwoch ist laut dem Vatikan-Korrespondenten Tornielli mit einer Bestätigung des amtierenden Papstes Franziskus über den „heroischen Tugendgrad“ seines Vorgängers zu rechnen. Diese ist zusammen mit dem Nachweis eines Wunders Voraussetzung für eine Seligsprechung.

religion.ORF.at/KAP

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