Aslan-Studie: Kein Fehlverhalten, aber Mängel

Die Prüfung der sogenannten Kindergartenstudie des Islamforschers Ednan Aslan hat zwar kein wissenschaftliches Fehlverhalten ergeben, aber Mängel. Passagen, die im Außen- bzw. Integrationsministerium umgeschrieben wurden, sorgen weiter für Rätselraten.

Aslan kann im juristischen Sinn kein wissenschaftliches Fehlverhalten bei der Erstellung seiner Studie zu islamischen Kindergärten vorgeworfen werden. Das ist das Ergebnis einer Prüfung der Arbeit, die von der Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI) unter der Leitung von Stephan Rixen (Universität Bayreuth) durchgeführt wurde. Die Stellungnahme der Kommission wurde am Mittwoch vom Rektor der Universität Wien, Heinz W. Engl, präsentiert.

Die Expertise ist laut Engl 32 Seiten stark. Sie fußt auf mehreren externen Gutachten. Das gesamte Prüfergebnis ist noch nicht einsehbar, wie er betonte. Denn dafür sei die Zustimmung Aslans nötig, der derzeit noch im Ausland weile.

Wissenschaftliche Praxis überprüft

Die Kommission überprüfte laut einer Aussendung des Rektorats der Universität Wien im ersten Schritt, welche konkreten Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis für die Beurteilung relevant sind und vertiefte sich dann auf folgende Dimensionen: Manipulation (insb. Autorenschaft und Datenfälschung), Mitautorenschaft, Dokumentationspflicht, Zusammenarbeit zwischen Aslan und dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA).

Das Ministerium hatte die Erstellung der Studie finanziell gefördert, ohne dass eine Beteiligung des Ministeriums an der Projektdurchführung vorgesehen war. Dennoch habe es in der Schlussphase der Erstellung des Abschlussberichts Interaktionen mit einzelnen MitarbeiterInnen des Ministeriums gegeben, so die Aussendung. Ednan Aslan habe hierzu gegenüber der Kommission klarstellen können: „Ich schließe aus, dass MitarbeiterInnen des Ministeriums ohne meine ausdrückliche Anweisung einen Teil des Textes verändert oder ergänzt haben.“

Regeln für Politikberatung

Aslan hatte im Zeitraum von Juni bis Dezember 2015 im Auftrag des BMEIA eine erste Pilotstudie zu islamischen Kindergärten und Kindergruppen erstellt. Ein erster Zwischenbericht wurde im Dezember 2015 gelegt. Mit Ende Februar 2016 lag der Abschlussbericht vor. Im Sommer 2016 wurden Vorwürfe erhoben, die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis seien nicht eingehalten worden.

Die Universität Wien beauftragte in der Folge die OeAWI zu prüfen, ob Aslan die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis eingehalten hat und sich dabei nicht „durch den Auftraggeber manipulieren ließ“.

Es sei nötig, Regeln zur wissenschaftlichen Politikberatung klarer zu fassen, sagte Engl vor den Journalisten. Entsprechende Richtlinien gebe es im deutschsprachigen Raum bisher nicht und sollen nun von der Universität Wien und der OeAWI gemeinsam erarbeitet werden. „Politik soll ihr Fundament auf wissenschaftlicher Analyse haben. Die Rollen sind aber klar zu trennen“, so der Universitätsrektor.

religion.ORF.at/APA/KAP

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