Vatikan: Richtlinien zum Umgang mit Priesterkindern

Der Vatikan will mit neuen Richtlinien den Umgang mit Kindern katholischer Priester klären. Die Arbeitsgruppe der Päpstlichen Kinderschutzkommission will auch mit der Selbsthilfeplattform von Kindern katholischer Priester zusammenarbeiten.

Das geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Brief der Päpstlichen Kinderschutzkommission vom 24. Oktober hervor. Der Brief richtet sich an die Organisation „Coping International“, eine internationale Selbsthilfeplattform von Kindern katholischer Priester.

Wohl des Kindes primäres Anliegen

Das Thema werde jene Vatikan-Arbeitsgruppe bearbeiten, die auch die Richtlinien zur Prävention von Missbrauch in der Kirche entwickelt hat, heißt es in dem Schreiben, das Coping auf seiner Internetseite veröffentlichte. Dies habe die Kinderschutzkommission bei ihrem jüngsten Treffen entschieden, schreibt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Bill Kilgallon.

Die Gruppe will demnach unter anderem mit Coping zusammenarbeiten sowie bereits bestehende Vorschläge aufgreifen. Eigens erwähnt Kilgallon die Richtlinien der irischen Bischofskonferenz, die diese Ende August veröffentlicht hat. Darin heißt es: „Wenn ein Priester Vater eines Kindes wird, soll das Wohl des Kindes sein primäres Anliegen sein.“ Der Priester und werdende Vater solle „zu seiner Verantwortung stehen - persönlich, gesetzlich, moralisch und finanziell“. Bei allen Überlegungen sei die Mutter des Kindes vollständig einzubeziehen.

Kirche öffnet sich heiklem Thema

Mit ihrer Leitlinie „Grundsätze der Verantwortung von Priestern, die Kinder zeugen“ reagierten Irlands Bischöfe unter anderem auf die Initiative des Iren Vincent Doyle, der Coping gegründet hat. Doyle hatte 2011 nach dem Tod seiner Mutter erfahren, dass sein leiblicher Vater ein katholischer Priester gewesen sei. Seit einigen Jahren öffnet sich die katholische Kirche dem für sie heiklen Thema. Da ihre Priester zölibatär leben sollen, dürften sie keine Kinder haben.

Inwieweit die irischen Leitlinien ein Modell für die Weltkirche sein können, muss die vatikanische Arbeitsgruppe überlegen. Da die sozialen, rechtlichen und kulturellen Verhältnisse weltweit unterschiedlich sind, müssten örtliche Bischofskonferenzen über eine vatikanische Richtlinie hinaus gegebenenfalls weitere Einzelheiten regeln - so sie das nicht schon getan haben.

religion.ORF.at/KAP

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