D: Islam- und Zentralrat keine Religionsgemeinschaften

Ein fast 20-jähriger Rechtsstreit könnte nun enden: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat entschieden, dass der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) und der Islamrat keine Religionsgemeinschaften im Sinne der Verfassung sind.

Der Zentralrat der Muslime und der Islamrat haben laut OVG keinen Rechtsanspruch gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf allgemeine Einführung islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen.

Modellversuch Islamunterricht endet 2019

Die beiden Islamverbände streben die Einführung islamischen Religionsunterrichts als Ersatz für den Islamunterricht an, den Nordrhein-Westfalen 2012 als Modellversuch einführte und der 2019 endet.

Von einem Religionsunterricht im grundgesetzlichen Sinn unterscheidet sich dieser Unterricht dadurch, dass keine Religionsgemeinschaft seine Lehrinhalte bestimmt, sondern ein Beirat. Dieses Gremium besteht zur Hälfte aus Vertretern, die das Landesschulministerium im Einvernehmen mit Islamverbänden bestimmt.

Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich

Die Kriterien für die Einordnung eines Dachverbands als Religionsgemeinschaft gab das Bundesverwaltungsgericht bereits 2005 vor. Dazu gehört, dass der Dachverband in seiner Satzung mit Sachautorität für identitätsstiftende religiöse Aufgaben ausgestattet ist und die von ihm beanspruchte Autorität bis hinunter zu den Moscheegemeinden real gilt. Diese Voraussetzung erfüllen der Zentralrat der Muslime und der Islamrat nach Auffassung des OVG-Senats jedoch nicht.

Die Revision gegen sein Urteil ließ das OVG nicht zu. Dagegen können die beiden islamischen Verbände eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müsste.

Rechtstreit seit 1998

Der Rechtsstreit um den islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen begann bereits 1998. Hätte das OVG dem beiden klagenden Verbänden den Charakter einer Religionsgemeinschaft zuerkannt, wäre die Voraussetzung für die Einführung islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach nach den Grundsätzen dieser Verbände erfüllt gewesen.

Die Düsseldorfer Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) erklärte zu der Gerichtsentscheidung, sie sehe die Regierungsauffassung bestätigt, „dass der Klageweg nicht geeignet ist, die Frage der in den islamischen Religionsunterricht einzubindenden Akteure einvernehmlich zu klären“.

Islamrat „Urteil bedauerlich“

Die Landesregierung sei entschlossen, weiterhin islamischen Religionsunterricht anzubieten. „Angesichts von fast 400.000 muslimischen Schülerinnen und Schülern in NRW gehört ein solches Angebot an unsere Schulen.“

Dagegen nannte der Islamratsvorsitzende Burhan Kesici die OVG-Entscheidung bedauerlich. „Der Senat hat mit seinem Urteilsspruch die Chance verpasst, den islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen auf juristisch solide Beine zu stellen.“ Das Urteil bedeute aber „nicht das Ende unserer Bemühungen, weiter konstruktiv an der dauerhaften Etablierung eines islamischen Religionsunterrichts zu arbeiten“. Über sein weiteres Vorgehen werde der Islamrat „in aller Ruhe beraten“.

religion.ORF.at/AFP

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