„Ehe für alle“: Katholischer Familienverband skeptisch

„Skeptisch“ zeigte sich am Dienstag der Katholische Familienverband zum aktuellen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), wonach gleichgeschlechtliche Paare ab 2019 heiraten können.

„Ich nehme die Entscheidung zur Kenntnis, gestehe aber, dass ich hier skeptisch bin“, so Präsident Alfred Trendl in einer Aussendung. Für ihn sei es keine Frage, dass jede Art von Diskriminierung abzulehnen ist. Er bedauere aber, dass der VfGH mit keinem Wort erwähnt, „dass der wesentliche Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft in der Möglichkeit, gemeinsame Kinder zu zeugen, besteht“.

Kinder zeugen „keine Nebensache“

Das sei „keine Nebensache. Ich halte das für grundlegend. Die herausgehobene Stellung der Ehe ist nicht durch die sexuelle Orientierung gegeben, sondern durch die Offenheit für gemeinsame Kinder.“ Das Wesen der Ehe so zu begründen, scheine für den Verfassungsgerichtshof so unwichtig, dass dieser Unterschied nicht einmal erwähnt werde.

Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbands

Kathbild/Franz Josef Rupprecht

Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbands

„Insofern ist das Erkenntnis für mich nicht nachvollziehbar“, so Trendl und verwies auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der diesen Unterschied als so wichtig erachte, dass er zwei Rechtsinstitute zulasse und klar sage, dass es sich dabei um keine Diskriminierung handle.

Die Entscheidung des VfGH wäre für den Präsidenten des Familienverbandes dann nachvollziehbar, wenn die Richter Diskriminierung im Alltag vermuten und diese vermeiden wollten. „Wenn der VfGH aber konzediert, dass diese beiden Rechtsinstitute zu einer ‚weitgehend rechtlichen Gleichstellung‘ geführt haben, scheint das nicht der Fall zu sein“, so Trendl. Der Gesetzgeber habe seine Arbeit gemacht, um Diskriminierung zu vermeiden.

VfGH „in Rolle des Gesetzgebers“

Für Trendl begibt sich der VfGH mit diesem Erkenntnis in die Rolle des Gesetzgebers, weil er dem klaren Wunsch des Nationalrats – zwei Institute für diesen Unterschied einzurichten – widerspricht. Dass laut Erkenntnis die „Bundesregierung keine Stellungnahme abgegeben hat“ ist für den Präsidenten des Familienverbandes angesichts der aktuellen politischen Situation nicht überraschend. „Interessant wäre vielmehr, ob sich auch das zuständige Ressort, das Justizministerium, verschwiegen hat. Wenn nicht, wäre eine Veröffentlichung interessant“, so der Präsident des Katholischer Familienverbands.

Er erwarte nun vom VfGH, „dass er sich mit der gleichen Intensität um die Rechte der Kinder kümmert“ und darauf achte, dass das nach UNO-Kinderrechtskonvention bestehende Recht des Kindes, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden, auch umgesetzt werde. Nachholbedarf bestünde hier beispielsweise beim Fortpflanzungsmedizingesetz.

Würdigung gleichgeschlechtlicher Paare

Trendl erwähnte auch, dass es nach wie vor kein zentrales Register für Samenspender und Eizellenspenderinnen gibt. Damit sei es Kindern, die mittels Eizellen- oder Samenspende gezeugt wurden, nicht möglich, ihre biologischen Eltern zu kennen.

Dass gleichgeschlechtliche Paare, wenn sie sich um ihre Kinder und Pflegekinder in Liebe und Verantwortung kümmern, selbstverständlich Familienarbeit leisten, steht für den Familienverband außer Zweifel. „Wir wertschätzen ihre Arbeit sehr. Kinder beim Erwachsenwerden zu begleiten, ist ein großer Dienst an der Gesellschaft“, so Präsident Alfred Trendl.

religion.ORF.at

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