Expertengruppe zu Missbrauch im Stift Klosterneuburg

In Zusammenhang mit einem Missbrauchsfall 1993 im Stift Klosterneuburg hat der Kapitelrat am Donnerstag die Einsetzung einer weisungsfreien Expertengruppe beschlossen.

„Wenn Vorwürfe gegenüber dem Stift Klosterneuburg im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch erhoben werden, dann hat das Stift die Verpflichtung, diesen lückenlos nachzugehen und diese aufzuarbeiten“, sagte Propst Bernhard Backovsky.

Vorwürfe gegen Stift

Ein damaliger Augustiner-Chorherr hatte 1993 einen minderjährigen Ministranten missbraucht, der Fall wurde heuer im September durch einen „profil“-Bericht öffentlich bekannt. Konkret wird dem Stift Klosterneuburg angelastet, den Beschuldigten nicht der staatlichen Justiz zugeführt zu haben, über Jahre hinaus für seinen Unterhalt aufgekommen zu sein und ihn in seinem weiteren kirchlichen Karriereweg unterstützt zu haben.

Probst: Aufklärung im Sinne aller

Das Stift sei im höchsten Maße interessiert, die aktuell erhobenen Vorwürfe umfassend aufzuklären, hieß es im Beschluss des Kapitelrates unter Leitung von Backovsky. Diese Aufarbeitung sei somit im Interesse aller und im Hinblick auf das Vertrauen, das von so vielen Menschen dem Stift entgegengebracht werde, unabdingbar.

Probst Bernhard H. Backovsky

Stift Klosterneuburg

Propst Bernhard Backovsky

Dabei gehe es um eine umfassende Beleuchtung des Geschehenen und um den Gewinn von Erkenntnissen für das zukünftige Tun des Stifts Klosterneuburg, wurde in einer Aussendung mitgeteilt. Beschlossen wurde, die Voraussetzungen für die Einsetzung einer weisungsfreien Expertengruppe zu schaffen. „Konkret wird eine interdisziplinär zu besetzende Expertengruppe mit der Erhebung und Dokumentation der relevanten Sachverhalte, ihrer Bewertung sowie der Ausarbeitung von Empfehlungen auch für die künftige Arbeit des Stiftes beauftragt“, hieß es.

Start mit Jahresbeginn

Die Zeit vor den Feiertagen solle genutzt werden, die entsprechenden Strukturen aufzusetzen. Mit Jahresbeginn soll die Expertengruppe ihre Arbeit aufnehmen können. Über die gewonnenen Erkenntnisse werde zu gegebener Zeit transparent informiert.

„Als im Jahre 1993 erste Vorwürfe geäußert wurden, hat das Stift konsequent im Sinne des Betroffenen gehandelt und den Beschuldigten umgehend aus dem Kloster entfernt. Wenn es zum weiteren Umgang mit diesem Fall - wie in den Medien aufgebracht - offene Fragen gibt, stehen wir nicht an, den aufgeworfenen Fragen in aller Aufrichtigkeit nachzugehen“, so Backovsky.

„Wir wollen jedoch auch darüber hinausgehend bestmöglich und umfassend Klarheit schaffen, um jedenfalls für die Zukunft die richtigen Schlüsse im Sinne der Prävention ziehen zu können.“ Das Stift Klosterneuburg hatte bereits im September erklärt, es habe auf Wunsch der Mutter des Opfers keine Anzeige gegeben.

religion.ORF.at/APA

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