„Pastafari“ hoffen auf Anerkennung durch Gericht

Die ironische „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ (KdFSM) tritt kommenden Montag vor das Bundesverwaltungsgericht, wo über den Antrag auf Rechtspersönlichkeit als religiöse Bekenntnisgemeinschaft verhandelt wird. Die Antragsteller sind zuversichtlich.

Bei der bevorstehenden Sitzung beim Bundesverwaltungsgericht werde man die „erste Etappe zur Anerkennung als staatliche Religionsgemeinschaft“ meistern, so die Hoffnung der Initiatoren. Im April 2014 hatte die Satire-Religion einen Antrag auf offizielle Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft in Österreich gestellt. Das Kultusamt entschied im Juni desselben Jahres dann negativ für die „Pastafari“.

Kultusamt sieht keine religiöse Lehre

Die vorgelegten Statuten hätten nicht den formalen Kriterien des Bekenntnisgemeinschaftsgesetzes entsprochen, hieß es damals in der Begründung des Amtes. Unter anderem habe der Bezug zur religiösen Lehre gefehlt, da man sich selbst als ironisch-kritische Bewegung verstehe, hieß es damals in der Begründung zur Ablehnung.

Niko Alm mit Ausweis und Nudelsieb

APA/Georg Huchmuth

Ex-Neos-Politiker Niko Alm machte die Pastafari in Österreich bekannt

Antrag mehrfach abgelehnt

Die Initiatoren legten gegen den Bescheid Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Nach einer Aufhebung des abschlägigen Bescheids und einem neuerlichen, verbesserten Antrag durch die „Pastafari“, der erneuten Ablehnung des Antrages und weiteren Kompetenzstreitigkeiten landete die Sache schließlich vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Dieser erklärte dann im Herbst 2016 das Bundesverwaltungsgericht für zuständig. Auch der Verfassungsgerichtshof bestätigte in einem weiteren Entscheid im vergangenen Herbst die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes.

„Pastafari“ zuversichtlich

Mit der nun erfolgten Ladung zur Verhandlung am 8. Jänner vor dem Bundesverwaltungsgericht sehen die Initiatoren ihr Ziel fast erreicht: Damit werde man die erste Etappe zur Anerkennung als staatliche Religionsgemeinschaft in Österreich meistern, so die Einschätzung der Initiatoren rund um den „Obersten Maccherone“ Philip Sager.

Der Weg zur Anerkennung als Religionsgemeinschaft wäre aber auch im Falle eines Erfolgs bei der Verhandlung am Montag noch ein weiter. Denn nach dem ersten Schritt - der Erlangung des Rechtstitels „Religiöse Bekenntnisgemeinschaft“ - wäre jedenfalls noch Geduld angesagt: Erst bei einer Mitgliederzahl von mindestens 2 Promille (0,2 Prozent) der Bevölkerung (ca. 17.000 Menschen) und einer Bestehensdauer der Gemeinschaft von 20 Jahren im Inland kann ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Causa Nudelsieb

Bekannt gemacht hatte den „Pastafarismus“ der ehemalige NEOS-Abegeordnete Niko Alm. Er hatte weltweite mediale Aufmerksamkeit damit erregt, dass ihm als Führerscheinfoto ein Bild bewilligt worden war, auf dem er ein Nudelsieb trägt.

religion.ORF.at/APA

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