Erwachsenenschutz: Caritas verlangt Umsetzung

Die Caritas hat am Dienstag mit einer Aussendung auf die geplante Verschiebung der Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes (ErwSchG) um zwei Jahre reagiert.

„Behindert ist, wer behindert wird. Das neue Erwachsenenschutzgesetz soll Menschen mit Behinderung aus der Sachwalterschaft in ein selbstbestimmteres Leben führen. Ich appelliere an Justizminister und Bundesregierung, die Umsetzung jetzt nicht zu verzögern“, so Caritas-Präsident Michael Landau.

Caritas-Präsident Michael Landau

APA/Roland Schlager

Caritas-Präsident Michael Landau: Das neue Gesetz habe „Anforderungen in international vorbildlicher Weise“ entsprochen.

Bereits im Jahr 2013 sei Österreich in den Empfehlungen zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention aufgefordert worden, die Sachwalterschaft in Richtung unterstützter Entscheidungsfindung unter Einbindung von Menschen mit Behinderung zu reformieren. „Das neue Erwachsenschutzgesetz und der Prozess seiner Erarbeitung haben diesen Anforderungen in international vorbildlicher Weise entsprochen. In einem breit angelegten, partizipativen Prozess konnten die Zivilgesellschaft und betroffene Personen, ihre Sichtweisen und Anliegen einbringen“, so Landau.

Landau: „Probleme fortgeschrieben“

Mit dem neuen Gesetz könnte Österreich ein Vorreiter in Sachen unterstützter Entscheidungsfindung sein, argumentierte der Caritas-Präsident. „Mit der Verschiebung der Umsetzung werden Probleme bei der bisherigen Sachwalterschaft fortgeschrieben.“

Klar sei, dass eine qualitätsvolle Umsetzung der neuen Regelungen eine gute Vorbereitung brauche. Eine Verschiebung des Inkrafttretens des neuen Gesetzes werde dadurch aber keinesfalls gerechtfertigt. „Sowohl im Justizbereich, als auch bei Organisationen, die die betroffenen Menschen beraten und begleiten, sind Vorbereitung auf das neue Gesetz bereits im Gange“, so Landau.

„Verheerende Signalwirkung“

„Tritt das Gesetz nun nicht wie geplant am 1. Juli 2018 in Kraft, wäre das nicht nur ein Rückschritt in der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention, sondern hätte auch verheerende Signalwirkung in Sachen BürgerInnenbeteiligung und zivilgesellschaftlichen Engagements.“

Eine klare Forderung für ein Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes kam am Dienstag auch von Barbara Schubert, Referentin für Pastoral mit Menschen mit Behinderung der Erzdiözese Salzburg. Ein Nicht-Inkrafttreten des Gesetzes treffe Menschen mit ohnehin geringer Lobby, nämlich jene mit Lernschwierigkeiten oder psychischen Erkrankungen, was „diskriminierend und inakzeptabel“ sei. Bei einem Nicht-Inkrafttreten des Gesetztes würden die Rechte von Menschen mit Behinderungen „wieder einmal hintan gestellt“.

Rechte verbindlich festgeschrieben

Das Erwachsenenschutzgesetz ermögliche einen „Schritt in die Selbstbestimmung“, so die diözesane Referentin. Selbstbestimmung, Autonomie und die uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft seien allen Menschen mit Behinderungen ein großes Anliegen, und sie seien auch in Artikel 19 der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen verbindlich als Recht festgeschrieben. Österreich habe die Konvention 2008 ratifiziert.

religion.ORF.at/KAP

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