Bayern: Kopftuchverbot für künftige Richterinnen
Die VGH-Richter hoben am Mittwoch in München eine frühere Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts auf. Demnach hatte das bayerische Justizministerium zulässigerweise in der Vergangenheit Studentinnen, die aus religiösen Gründen Kopftuch tragen, dies bei der „Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung“ untersagt. Der Freistaat Bayern begründet das Kopftuchverbot mit der Neutralitätspflicht der Gerichte.
APA/Stephanie Pilick
Verbot auch in Hessen
Die klagende Jurastudentin hatte deswegen während ihrer Ausbildung beim Augsburger Amtsgericht im Unterschied zu einer anderen Referendarin nicht mit am Richtertisch Platz nehmen dürfen. Das Verwaltungsgericht in Augsburg hatte darin 2016 eine Diskriminierung gesehen.
Im vergangenen Jahr war bereits eine Jusstudentin aus Hessen bei Gericht mit einer Eilklage abgeblitzt. Auch dort dürfen Rechtsreferendarinnen die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, unter anderem bei Verhandlungen nicht auf der Richterbank sitzen. Zur Begründung hieß es unter anderem, der Staat dürfe in Gerichtsverhandlungen „keine gezielte Beeinflussung“ im Dienst eines bestimmten Glaubens oder einer Weltanschauung betreiben. Alle Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren hätten deshalb Anspruch auf einen unparteilichen Richter. Auch Rechtsreferendare, die als Repräsentanten staatlicher Gewalt auftreten, müssten dieses Neutralitätsgebot beachten. Auf ihre Ausbildung habe das keine Auswirkung, so das Gericht weiter.
religion.ORF.at/dpa
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