Spaghettimonster: Pastafari verlieren vor Gericht

Der „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“ (KdFSM) bleibt in Österreich eine Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft versagt. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde der Pastafari gegen den Bescheid des Kultusamts zurück.

Nach langen Verhandlungen habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, die Beschwerde zurückzuweisen, teilten die Vertreter der sogenannten Pastafaris am Dienstag der APA mit und kündigten zugleich an, in Revision zu gehen.

Von der Justiz „enttäuscht“

Vier Jahre dauert das Verfahren bereits, in dem die von vielen als Satire-Religion betrachtete Gemeinschaft um eine Anerkennung kämpft. Konkret geht es den Pastafaris um eine Gleichstellung mit anderen Religionen. Das ernsthafte Anliegen dahinter: Die Pastafaris wollen den Staat zu einer Diskussion etwa über Privilegien von Religionsgemeinschaften zwingen. Die Mitglieder sind größtenteils atheistisch bzw. laizistisch eingestellt.

Oberhaupt Philip Sager zeigte sich von der Justiz enttäuscht. Das Gericht habe die Entscheidung ausführlich begründet und sehe die Voraussetzungen für eine Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft in Österreich zur Zeit als noch nicht gegeben. Die formalen gesetzlichen Kriterien würden jedenfalls erfüllt, so Sager: Die Gemeinschaft zählt mit knapp 700 Mitgliedern weit mehr als die erforderlichen 300 Mitglieder, eine entsprechende religiöse Lehre liege vor.

Argumentation des Kultusamts „zerpflückt“

Für das Bundesverwaltungsgericht mangelt es der KdFSM aber an einer „hinreichend organisierten Gemeinschaft, in deren Rahmen mindestens 300 Personen mit Wohnsitz in Österreich am religiösen Leben der Bekenntnisgemeinschaft teilhaben“. Gemeint sind damit etwa gemeinsame Gottesdienste. Die ursprüngliche Argumentation des Kultusamts, es fehle an Ernsthaftigkeit und an genügend Mitgliedern, habe das Gericht jedoch „regelrecht zerpflückt“, so Sager.

„Die Tatsache, dass sich die Pastafaris anders - vor allem virtuell - organisieren und religiös ausdrücken als traditionelle Religionen, blieb in der Beweiswürdigung leider unberücksichtigt“, sagte Sager. Der erneute Rückschlag lasse die Pastafaris aber nicht verzagen: „Der Richter hat eine Revision zugelassen, diesen Weg gehen wir natürlich. Wir sehen uns hier immer noch unfair behandelt.“ Notfalls werde man bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gehen. Zur Deckung der Verfahrenskosten riefen die Pastafaris erneut zu Spenden auf.

religion.ORF.at/APA

Mehr dazu:

Link: