D: Debatte um Kommunion für evangelische Ehepartner

In der katholischen Deutschen Bischofskonferenz gibt es ein schweres Zerwürfnis über die Frage der bisher nicht zulässigen Kommunion für evangelische Christen.

Konkret geht es um die Frage, ob bei konfessionsgemischten Ehepaaren der evangelische Partner oder Partnerin im Einzelfall im katholischen Gottesdienst mit zur Kommunion gehen darf - und ob das eine Bischofskonferenz ohne Rom allein entscheiden kann.

Sieben der derzeit 25 amtierenden Diözesanbischöfe haben sich laut einem Bericht des „Kölner Stadt-Anzeigers“ (Donnerstag-Ausgabe) unter Führung des Kölner Erzbischofs Kardinal Rainer Maria Woelki und ohne vorherige Absprache mit dem Konferenzvorsitzenden, Kardinal Reinhard Marx, in einem Brief an den Vatikan gewandt und um Klärung gebeten. Marx wies die Kritik in einem Antwortschreiben umgehend zurück.

Sieben Bischöfe unterschrieben Brief

Den dreiseitigen Brief an den Vatikan haben neben Woelki der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick sowie die Bischöfe Konrad Zdarsa (Augsburg), Gregor Maria Hanke (Eichstätt), Wolfgang Ipolt (Görlitz), Rudolf Voderholzer (Regensburg) und Stefan Oster (Passau) unterzeichnet.

Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki

APA/dpa/Federico Gambarini

Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki ist unter den Briefschreibern

Aus ihrer Sicht sei der Ende Februar von der Deutschen Bischofskonferenz bei ihrer Vollversammlung mit Zweidrittelmehrheit verabschiedete Beschluss unrechtmäßig, konfessionsverschiedene Ehepartner in Einzelfällen zur Kommunion zuzulassen, so die Zeitung. Die Bischofskonferenz habe damit ihre Kompetenz überschritten. Das Schreiben sei sowohl an den Präfekten der Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Ladaria Ferrer, gegangen als auch an den „Ökumene-Minister“ und Leiter des Päpstlichen Einheitsrates, Kardinal Kurt Koch.

Bitte um Klarstellung

Die Erzdiözese Köln erklärte, die Unterzeichner bäten den Vatikan um eine Klarstellung, ob „die Frage des Kommunionempfangs konfessionsverschiedener Ehepartner im Rahmen einer nationalen Bischofskonferenz entschieden werden kann, oder ob eine Entscheidung der Universalkirche notwendig ist“. In einer so zentralen Frage des Glaubens und der Einheit der Kirche müssten nationale Sonderwege vermieden werden, so die Erzdiözese.

Marx verwundert

In einem in Bonn veröffentlichten Schreiben an die Unterzeichner, das auch an alle anderen deutschen Bischöfe ging, äußerte sich Kardinal Marx verwundert, dass die Kritiker „trotz der ausführlichen und auch kontroversen Aussprache in der Vollversammlung und des mit weit überwiegender Mehrheit der Mitglieder der Bischofskonferenz gefassten Beschlusses“ weiterhin so große Zweifel hätten. Zudem kritisierten sie einen Textentwurf, der noch durch Änderungsvorschläge modifiziert werden könne.

Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz und Erzbischof von München und Freising

APA/dpa/Andreas Gebert

Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz

„Schwere geistliche Notlage“

Zu den inhaltlichen Bedenken ergänzte Marx, die Unterzeichner gingen bei ihrer Kritik fälschlicherweise davon aus, dass in der geplanten - bisher nicht veröffentlichten - Handreichung schon „in der Konfessionsverschiedenheit der Ehe“ als solcher eine „schwere geistliche Notlage“ (gravis spiritualis necessitas) gesehen werde. Es werde aber lediglich „dargelegt, dass ein schwerwiegendes geistliches Bedürfnis“ nach gemeinsamer Kommunion „aus dem gemeinsamen Eheleben in einer konfessionsverschiedenen Ehe im Einzelfall entstehen kann“.

Zur Frage, ob die Bischofskonferenz ihre Kompetenzen überschritten habe, betonte Marx, es sei „mehrfach und deutlich dargelegt“ worden, dass es einer Bischofskonferenz und sogar einem Diözesanbischof möglich sei, „Kriterien zu formulieren, die die Kommunionspendung an nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche befindlichen Christen erlauben“.

Kritik vom Zentralkomitee

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, kritisierte den Brief der sieben Bischöfe. „Mich wundert dieses Verhalten, das mir ziemlich unsolidarisch erscheint“, schreibt Sternberg auf Twitter: „Kennen wir nicht alle evangelische Ehepartner, die das bejahen, was wir katholisch in der Eucharistiefeier bekennen? Ist das Problem nicht pastoral vor Ort längst gelöst?“

Die Initiative „Wir sind Kirche“ erklärte, der Brandbrief der sieben Bischöfe sei kein gutes Zeichen für den innerkirchlichen Dialog und die Ökumene. Es sei äußerst bedauerlich, dass sich eine Minderheit der Bischöfe so vehement gegen sichtbare Zeichen der Ökumene stemme.

Theologe: „Murks“

Ulrich Körtner, Ordinarius für Systematische Theologie an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien, hatte zu der Causa bereits im Februar von einem „Murks“ gesprochen: Die Deutsche Bischofskonferenz laufe der „in den Gemeinden schon längst verbreiteten Praxis hinterher, wo sich viele längst nicht mehr um dogmatische Feinheiten scheren“, sagte Körtner dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Nach wie vor werde es aber, „soweit ich verstanden habe, dem katholischen Ehepartner untersagt sein, am evangelischen Abendmahl teilzunehmen. In meinen Augen ist das alles ein Murks. Aber die EKD-Spitze ist ja auch nicht unbedingt an solider Theologie interessiert, sondern nur an guter Stimmung und ökumenischer Beziehungsarbeit“, so Körtner.

religion.ORF.at/KAP/KNA/epd

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